(kö) Dazu musste der Marktrat in seiner jüngsten Sitzung eine lange "Verbesserungsliste" abarbeiten. "Wenn wir rechtssicher kontrollieren wollen, müssen wir die Beschilderung ändern", schickte Bürgermeister Konrad Kiener voraus und nahm Bezug auf eine Ortsbegehung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit im Vorfeld der geplanten Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Zahlreiche Änderungen
Nach der derzeitigen Beschilderung gibt es einige "Grauzonen". Durch die so genannte Zonenbeschilderung ist das Parken mit Parkscheibe für zwei Stunden erlaubt nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist kein Parken (auch nicht in den markierten Flächen) erlaubt. Deshalb muss die Beschilderung grundsätzlich geändert werden, damit auch außerhalb der genannten Zeiten in den markierten Flächen geparkt werden darf.
Noch Klärungsbedarf
Das neue Schild sieht so aus: Zeichen "Zone 30" oder "eingeschränkte Haltverbotszone" mit Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" mit Zusatzzeichen "2 Stunden mit Parkscheibe, Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr, außer an Feiertagen". Weiterhin wurde beschlossen, die weiße Parkplatzmarkierung gegenüber dem Anwesen Bachgasse 23 zu entfernen, weil hier die Mindestrestfahrbreite von drei Metern nicht gegeben ist.
Überwacht wird künftig das parken am Fahrradschutzstreifen in der Weidener Straße und auf dem Parkplatz an der Weidener Straße. Hier wird zum Zeichen "Parken" das Zusatzzeichen Personenkraftwagen angebracht. Wohnmobile und Anhänger dürfen künftig nicht mehr parken, Sprinter aber weiterhin. Am Marktplatz wird das falsche Zusatzzeichen entfernt und das neue (wie oben beschrieben) angebracht. Zur Regelung bei den Privatflächen (Schinner, Gradl, Metzgerei Dotzler, Cafe Bohne) wurde die Entscheidung zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf besteht. Keinen einstimmigen Beschluss gab es für die Parkplätze angrenzend an das Grundstück "Schulstraße 5". Mit 14:5 Stimmen wurde entschieden, die Parkdauer auf zwei Stunden zu beschränken. Die Parkplätze am Kindergarten sind von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr auf eine Stunde Parkzeit begrenzt und werden in die Überwachung aufgenommen.
Ausnahmegenehmigung
Ebenso die "Mitarbeiter-Parkplätze" des Kinderhauses "Marktzwerge". Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Reservierung von Parkplätzen für Mitarbeiter vor. Die Beschäftigten erhalten deshalb Ausnahmegenehmigungen, mit denen sie außerhalb der 30-Minuten-Regelung und ohne Parkscheine parken dürfen. Ein absolutes Halteverbot wird in der Klaus-Conrad-Straße Richtung Transporte Bauer ausgeschildert. Firmenmitarbeiter dürfen trotzdem wie bisher am Seitenstreifen parken, da das absolute Halteverbot nur für den Straßenraum gilt. Lastwagen dürfen aufgrund ihrer Breite nicht parken. Auf der linken Spur ist bereits ein absolutes Haltverbot beschildert. Im neuen Industriegebiet gilt ein beidseitiges, absolutes Halteverbot. Der Beschluss fiel bei einer Gegenstimme.
An Spendeneingängen für das Jahr 2018 listete Bürgermeister Konrad Kiener 3850 Euro auf, die für das Kinderhaus "Marktzwerge" und für den Spielplatz "Feistelholz" Verwendung fanden.














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