Auf der Flurnummer 261/1 in der Gemarkung Deindorf betreibt die Firma „Wirt‘s Bioenergie GbH“ seit längerer Zeit eine Biogasanlage. Die dabei entstehende Abwärme soll künftig zur Klärschlammtrocknung eingesetzt werden. Im zweiten Schritt werden "Power to Gas"-Anlagen, eine PV-Anlage zur Wasserstoffgewinnung und eine Carbonisieranlage errichtet.
Um diese Anlagen realisieren zu können, beantragt der Betreiber die Einleitung eines Bauleitverfahrens für ein Sondergebiet in Deindorf. Die Klärschlammtrocknung erfolgt für den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist für die Errichtung der Anlagen ein Bauleitverfahren notwendig. Neben der Bauleitplanung muss auch ein immissionsschutzrechtliches Verfahren durchgeführt werden.
Für die Bauleitplanung bietet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an. Dieser Antrag führte im Marktrat zu einer kontroversen Diskussion. „Ein Sondergebiet mitten in der Landschaft würde alle bisherigen Grundsätze der Gemeinde zunichte machen“, äußerte Marianne Schieder ihre Bedenken. „Mit dem Sondergebiet wird ein Präzedenzfall geschaffen, nachdem in jedem Ortsteil ein Anspruch auf ein Sondergebiet entstehen würde“, so ihre Argumentation. „Es muss gleiches Recht für alle gelten.“
Für die meisten Markträte ist es notwendig, erst einmal die betroffenen Bürger von Woppenhof und Deindorf genauestens zu informieren, um deren Meinung zu dem Vorhaben in Erfahrung zu bringen. Vor einer Öffentlichkeitsbeteiligung sollen von Seiten der Kommune keine Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden könnten. Dieser Auffassung konnte die Mehrheit der Räte folgen. Dahingehend lautete auch der gefasste Beschluss: Zuerst soll der Betreiber der Öffentlichkeit sein Vorhaben vorstellen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.













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