Der Geschäftsführer eines Unternehmens im Kreis Amberg-Sulzbach wollte im Oktober 2018 zu seiner in Oberbayern wohnenden Familie. Mit einem Firmenwagen bog er am frühen Abend, aus Richtung Schnaittenbach kommend, auf die A 93 ein und setzte nur wenige Sekunden später trotz durchgezogener weißer Linie zum Überholen eines vorausfahrenden Lkw an. Aus Richtung Weiden nahte in diesen Augenblicken ein Mann aus Kümmersbruck (Kreis Amberg-Sulzbach) mit seinem Wagen. "Mit etwa 150 Stundenkilometern", sagte er jetzt der Schwandorfer Amtsrichterin Verena Bösl. Plötzlich tauchte der eben zum Überholen ansetzende Pkw vor dem 55-Jährigen auf. Er musste blitzschnell reagieren und tat es auch. Der Mann zog sein Auto von der Überholspur auf den rechten Fahrstreifen. Nicht ohne Folgen: Zwei Pkw wurden seitlich gerammt. Die Polizei notierte später einen Gesamtschaden von rund 35 000 Euro. Der Unfallverursacher ("Ich fahre seit 25 Jahren") hatte den Crash bemerkt und hielt sofort auf dem Standstreifen an. Das taten auch die anderen Beteiligten. Trotz der brisanten Lage hatte es keine Verletzten gegeben. Wie diese Situation aussah, ließ sich die Richterin nun von zahlreichen Zeugen schildern. Dabei skizzierte sich heraus: Der 49-jährige Geschäftsführer hatte bei seinem Überholvorgang die durchgezogene weiße Linie ignoriert. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Mai die Einziehung des Führerscheins beim 49-Jährigen an. Seither brauchte der Mann einen Fahrer. Darauf hob nun Verteidiger Dieter Spieß (Amberg) im Prozess ab und schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustelllen. Staatsanwältin Julia Weigl stimmte zu, auch Richterin Bösl war einverstanden. Für das riskante Überholmanöver muss der 49-Jährige nun 1800 Euro an den THW-Ortsverband Nabburg bezahlen. Seine seit vier Monaten eingezogene Fahererlaubnis bekam der Angeklagte im Gerichtssaal zurück.
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