Wiesau
04.08.2019 - 09:02 Uhr

Geld aus dem Härtefonds

Wer in früheren Jahren Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, darf auf Rückerstattungen hoffen.

Rückerstattungen bei bereits bezahlten Straßenausbaubeiträgen sind möglich. Über die Modalitäten informierten Geschäftsleiter Thomas Weiß, Bürgermeister Toni Dutz und Carolin Holub (von links) im Wiesauer Rathaus. Bild: wro
Rückerstattungen bei bereits bezahlten Straßenausbaubeiträgen sind möglich. Über die Modalitäten informierten Geschäftsleiter Thomas Weiß, Bürgermeister Toni Dutz und Carolin Holub (von links) im Wiesauer Rathaus.

Seit vorigem Jahr müssen Bayerns Haus- und Grundbesitzer keine Beiträge mehr leisten, wenn Straßen saniert oder ausgebaut werden. Für Härtefälle vor dieser Zeit wurde jetzt ein Fonds eingerichtet.

Der Freistaat Bayern stellt insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, über deren Verteilung eine eigens dafür eingerichtete Kommission entscheidet. So sei es gelungen, den Forderungen der Kommunen nach finanzieller Finanzausstattung Folge zu leisten, hieß es bei einem Pressegespräch im Wiesauer Rathaus. Bürger, die bereits Straßenausbaubeiträge gezahlt haben, sollen wieder entlastet werden.

Mit dieser Information wendet man sich an diejenigen Gemeindebürger, die einen Bescheid, datiert zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017, erhalten und bereits bezahlt haben. Die Mindestgrenze von 2000 Euro müsse aber überschritten werden. Unter diesem Betrag sei keine Erstattung möglich, informierte Sachbearbeiterin Carolin Holub, die zusammen mit Geschäftsleiter Thomas Weiß und Bürgermeister Toni Dutz das Förderprogramm „Härteausgleich“ im Rathaus vorstellte. Um in den Genuss der Mittel zu kommen, muss jeder, der davon profitieren will, bis spätestens 31. Dezember 2019 einen schriftlichen Antrag stellen. Nach dieser Frist sei eine Bearbeitung hinsichtlich einer möglichen Rückzahlung nicht mehr möglich.

Über die Details informiert ein Merkblatt, das im Rathaus erhältlich ist. Erläuterungen findet man auch im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. Dort ist auch ein Antragsformular zum Download bereitgestellt.

 
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