Normalstrom, 100 Prozent Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote: Die Markträte hatten die Qual der Wahl. Nicht entscheiden mussten die Räte aber, von welchem Anbieter die Einrichtungen der Gemeinde Wiesau beliefert werden. Die Aufgabe, Angebote einzuholen, sie zu vergleichen, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln, erledigt die Kubus GmbH. In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet das Schweriner Unternehmen den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell wieder die Teilnahme an der sogenannten Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung an.
Klare Empfehlung
„Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation wurden mit der Kubus GmbH unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen“, informierte Bürgermeister Toni Dutz in der Gemeinderatssitzung. Er empfahl, sich für 100 Prozent Ökostrom mit Neuanlagenquote zu entscheiden. „Können wir noch in Erfahrung bringen, welche Mengen wir abnehmen und wie viel sie uns kosten?“, hakte FW-Marktrat Markus Schäffler nach. „Die Sache eilt aber nicht.“ Geschäftsleiter Thomas Weiß versprach, sich darum zu kümmern. Gleichzeitig bat Weiß aber, gleich abzustimmen. „Problem ist, dass die Entscheidungsfrist sehr kurz bemessen ist.“ Dafür könne die Gemeinde aber nichts, warf Thomas Weiß einen Blick auf den Eingangsstempel auf dem Schreiben der Kubus GmbH.
Effizienz im Blick
„Neue Anlagen arbeiten effizienter. Daher glaube ich, dass 100 Prozent Ökostrom mit Neuanlagenquote wohl die bessere Alternative ist“, untermauerte Bürgermeister Dutz seine Empfehlung. „Viele Kommunen werden so entscheiden." Man müsse auch auf den Preis schauen. Einstimmig folgten die Markträte der Empfehlung des Bürgermeisters. Somit wird die Kubus GmbH beauftragt, den günstigsten Stromanbieter zu ermitteln.
Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote muss mindestens ein Drittel des während eines Kalenderjahres gelieferten Stroms aus Neuanlagen stammen. Der Gesetzgeber fordert, dass sie nicht älter als sechs Jahre sein dürfen. Zudem müssen (mindestens) weitere 33 Prozent aus Bestandsanlagen stammen. Diese jedoch dürfen nicht älter als 12 Jahre sein. Ökostrom muss nachweislich mit Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen nutzen.




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