Wiesau
03.10.2022 - 11:37 Uhr

Neue Satzung für Bücherei ohne Änderungen wegen fehlendem Marktratsbeschluss

Nach einer überörtlichen Rechnungsprüfung verlor die bisherige Satzung der Leihbücherei im Rathaus Wiesau ihre Gültigkeit. Den Aufwand für eine neue Satzung bezeichnete Bürgermeister Toni Dutz im Gemeinderat als "übertriebene Bürokratie".

Derzeit ist die gemeindliche Leihbücherei Wiesau im Rathaus untergebracht. Nach der Sanierung des Bahnhofsgebäudes wird die Einrichtung in die deutlich größeren Räume (im künftigen „Kultur-Bahnhof“) einziehen. Mit der Benutzungs- bzw. Gebührensatzungen befasste sich der Marktrat in der aktuellen Sitzung. Archivbild: wro
Derzeit ist die gemeindliche Leihbücherei Wiesau im Rathaus untergebracht. Nach der Sanierung des Bahnhofsgebäudes wird die Einrichtung in die deutlich größeren Räume (im künftigen „Kultur-Bahnhof“) einziehen. Mit der Benutzungs- bzw. Gebührensatzungen befasste sich der Marktrat in der aktuellen Sitzung.

Auf übertriebene Bürokratie reagiert Bürgermeister Toni Dutz oft gereizt. Sarkastisch beleuchtete er in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Anordnung der überörtlichen Rechnungsprüfung. Im Mittelpunkt stand hier das Regelwerk der öffentlichen Leihbücherei im Untergeschoss des Rathauses in Wiesau.

Bislang wurde die Benutzung der Leihbücherei privatrechtlich geregelt. Grundlage dafür war die sogenannte „Bücherei-Benutzungsordnung“, die jetzt aber außer Kraft tritt. Dutz informierte nun, warum dieser Schritt erfolgte: „Die überörtliche Rechnungsprüfung hat diese Vorgehensweise im Prüfungsbericht vom 28. Juli 2020 bemängelt."

Ohne Marktratsbeschluss

Die allgemeinverbindliche Regelungen sei ohne einen Marktratsbeschluss festgesetzt worden, heißt es in dem vor zwei Jahren ausgefertigten Abschlussbericht. Ausdrücklich wurde in der Stellungnahme des Prüfers eine Korrektur gefordert. Umgesetzt wurde die Aufforderung, die Benutzung der Gemeindebücherei öffentlich-rechtlich zu regeln, aber erst nach vielen Monaten.

Dutz fasste seinen Unmut darüber in harsche Worte: „Ich frage mich, wie viel Arbeit dahinter steckte? Was kostete es der Verwaltung an Geld und Zeit? Wir müssen jetzt eine Satzung erlassen“, kommentierte Dutz, der das Vorgehen als „übertriebene Bürokratie“ bezeichnete. Kopfschüttelnd und verärgert verzichtete Dutz auf das Verlesen der zusammengezählt 23 Paragrafen umfassenden Satzung für eine „Benutzung der Gemeindebücherei Wiesau“ und – in einer Extra-Ausfertigung - „Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindebücherei Wiesau“ nebst Vorworten.

Einstimmiges Votum

Beigefügt war dem mehrere Seiten umfassenden Paket auch eine Kopie der bis zuletzt gültigen Bücherei-Benutzungsordnung. Dutz legte die Blätter zur Seite und sagte: „Wenn ich sowas sehe, bekomme ich einen dicken Hals.“ Keineswegs bedauerte Dutz aber, dass viele Monate verstrichen waren, ohne dass die Anordnung erledigt wurde. Je eine Ausfertigung der neuen Gebührensatzungen wurden den Markträten und Oberpfalz-Medien zur Einsicht überlassen. Daraus geht hervor, dass die aktuellen Ausleihfristen und die jeweiligen Säumnisgebührensätze unverändert übernommen wurden.

Die Verwaltung teilte aber mit, dass man beabsichtige, die Gebühren nach dem Umzug ins sanierte Bahnhofsgebäude neu festzulegen.

Im Prinzip sind die neuen Verordnungen mit der bisherigen Bücherei-Benutzungsordnung deckungsgleich. Die Punkte wurden lediglich neu formuliert und ausführlicher erläutert. Zudem wurden die Verordnungen von den Markträten, was von der Rechnungsprüfung verlangt wurde, jetzt auch befürwortet. Das jeweilige Votum erging einstimmig. Die Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die privatrechtliche Bücherei-Benutzungsordnung außer Kraft. Für die Büchereinutzer ändert sich vorerst nichts.

Hintergrund:

Gemeindebücherei Wiesau im Rathaus

  • Öffnungszeiten: Sonntag von 10 bis 12 Uhr, Dienstag von 17 bis 18 Uhr und Donnerstag von 18 bis 19 Uhr.
  • Leihgebühren pro Jahr: Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten: 4 Euro, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfänger: 4 Euro, Erwachsene: 8 Euro, Familien 8 Euro.
  • Ausleihfristen: Bücher: 4 Wochen, CDs und Zeitschriften: 2 Wochen (Verlängerungen sind zweimal möglich).
  • Service: Sachbücher, die nicht im Bestand vorhanden sind, können per Fernleihe beschafft werden. Dafür wird lediglich eine Gebühr für Porto verlangt.
 
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