Zweiter Schützenmeister Bernhard Lang schilderte die Punkte, die bei den Sportschützen auf Widerstand stoßen. "Wir lehnen eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz ab." Schon die bloße Speicherung in der Kartei könne zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen. "Andererseits sind wir Schützen natürlich besonders daran interessiert, dass Waffen nur in die Hände gesetzestreuer Bürger gelangen."
Zudem sehe das Gesetz schärfere Regeln zu den Magazingrößen gegenüber der EU-Vorgabe vor. Das schaffe noch mehr Bürokratie. Der dritte gravierende Punkt sei das Weiterbestehen des sogenannten Bedürfnisses . Bisher musste man binnen eines Jahres 18 Mal Schießen um das Bedürfnis für eine Waffenbesitzkarte zu erlangen. In den drei folgenden Jahren konnte der Fortbestand des Bedürfnisses geprüft werden. Regelmäßiges Schießen war erforderlich, aber eine genaue Anzahl an Terminen war nicht festgelegt.
Neu ist jetzt, dass man mit jeder eingetragenen Waffe 18 mal binnen 3 Jahren schießen muss, was für viele, die mehrere Waffen besitzen, schon allein zeitlich schwer umsetzbar ist.
"Solche Regelungen wäre der K.o für den Schießsport", räumt Lang ein. Auch Bürgermeister Karl-Heinz Budnik und der CSU-Vorsitzende Alexander Herzner unterstützen die Anliegen der Feuerschützengesellschaft.
Rupprecht versprach, sich für die Belange der Sportschützen einzusetzen und beim Ministerium die Bedenken vorzutragen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.