Mit 3:4 Stimmen lehnte der Bauausschuss Windischeschenbach in der Sitzung am Dienstag den Antrag eines Unternehmers ab, der seit Jahren eine Firma im Neuhauser Gewerbepark führt. Zum wiederholten Male hat der Händler erst gebaut und dann einen Bauantrag gestellt. Damit handelt es sich um eine sogenannte Tektur.
Genau dieser Umstand bringt einige Mitglieder des Bauausschusses regelmäßig auf die Palme. "Ich kann doch nicht erst bauen und dann meinen Antrag einreichen", ärgerte sich Thomas Wilhelm. Das sei allen anderen gegenüber unfair. Mit der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wolle man ein Zeichen setzen.
Bürgermeister Karlheinz Budnik klärte über die Rechtslage bei Schwarzbauten auf. Der Bauherr müsse nicht gleich mit der Abrissbirne rechnen. Das Landratsamt werde nun prüfen müssen, ob das Einvernehmen zu Unrecht abgelehnt worden sei, denn in einem Gewerbegebiet dürfe man eine solche Halle bauen. Gegen einen weiteren Antrag des Unternehmers hatte das Gremium nichts. Hier handelte es sich um den Neubau einer überdachten Außenfläche für Werbeaufnahmen.
Ein weiterer Tektur-Antrag polarisierte weniger, denn im Falle einer Biogasanlage in Bach handelte es sich nur um einige wenige Abweichungen vom ursprünglichen Plan. Das Gärrestlager wurde mit 5,80 Meter höher als geplant und zwei Betriebsgebäude sind ortsversetzt errichtet worden. Das Gremium hob einvernehmlich die Hand.
Bei allen anderen Bauanträgen gab es keine größeren Diskussionen. Zum ersten Mal nahm an der Sitzung der neue Bautechniker Thomas Treml teil, der am 1. Februar seinen Dienst bei der Stadt Windischeschenbach antrat.
Keine Einwände gab es gegen die Nutzungsänderung eines Garagengebäudes in der Naabstraße in Neuhaus. Hier soll der Dachboden zu einer Wohnung ausgebaut werden. Ebenfalls grünes Licht erteilte der Ausschuss dem Ersatzneubau einer Doppelgarage in der Angerpointstraße, dem Anbau einer Lagerhalle im Gewerbepark Neuhaus, dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Dietersdorf sowie dem Bau eines Zwei-Familien-Hauses mit Doppelgarage in der Hackenbühlstraße in Neuhaus.
Ein Geräte- und Abstellschuppen in Bernstein weicht zwar bei der Dachform und den Baugrenzen vom Bebauungsplan ab, doch da bereits im Umfeld ähnliche Gebäude stehen und der Bebauungsplan ein Dorfgebiet vorsieht, ist der Bau dies zulässig.
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