Winklarn
28.11.2024 - 15:25 Uhr

Winklarn legt neue Hebesätze fest und meldet Förderprojekte

Grundsteuer, Bauanträge, Förderprogramme und Zuschüsse beherrschen die Marktratssitzung. Beim Grundsteuer-Hebesatz könnte allerdings nochmals nachgebessert werden.

Hauptdiskussionspunkt bei der Marktratssitzung war die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die bisherige Erhebung der Grundsteuer mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Damit verlieren die Grundsteuerbescheide ihr Gültigkeit und müssen zum 1. Januar 2025 neu berechnet werden.

Die Hebesätze betrugen in Winklarn bisher 320 von Hundert für A (Landwirtschaft) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) gleich. Die neuen Berechnungen sollen sich am Landesdurchschnitt orientieren, aber auch der Kommune die gleichen Einnahmen sichern. Nach der Diskussion über vier mögliche Varianten, die von der Verwaltung durchgerechnet worden waren, stimmten die Ratsmitglieder mit 7:5 Stimmen für jeweils 175 von Hundert für beide Grundsteuern, die ab 1. Januar 2025 gelten sollen. Geschäftsstellenleiter Anton Brand gab noch zu bedenken, dass eventuell im neuen Jahr noch nachjustiert werden muss, da noch nicht alle Bescheide eingegangen sind, Erklärungen teils nicht eingereicht wurden oder ein Widerspruchsverfahren läuft.

Bauanträge genehmigt

Dann lagen Bauanträge auf dem Tisch. Das gemeindliche Einverständnis erhielt der Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit Räumlichkeiten für Hofschlachtungen Am Bahnhof 6, Schneeberg. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass keine Abwässer in die gemeindliche Abwasseranlage kommen, die in ihrer Beschaffenheit vom Hausabwasser abweichen. Weiterhin genehmigt wurden: Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, Neunburgerstraße 16, Winklarn; Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle, Frauensteinweg 31, Pondorf; Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Neunburgerstraße 16, Winklarn. Dem Umbau und der Erweiterung des bestehenden Jagdhauses zu Wohnzwecken mit Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Dachgaube, Waldweg 30 der Gemarkung Haag, stimmt das Gremium einstimmig zu, jedoch mit folgenden Auflagen: Für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung muss der Antragsteller selber sorgen. Von Markt wird kein Winterdienst durchgeführt. Für die Abholung der Mülltonne ist der Antragsteller selber verantwortlich. Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung wird nicht veranlasst. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die aufgeführten Sondervereinbarungen mit dem Antragsteller zu regeln.

Förderprojekte des Marktes

Im Rahmen der Programmaufstellung 2025 muss eine jährliche Meldung an die Städtebauförderung bei der Regierung der Oberpfalz erfolgen, um in der Förderkulisse zu bleiben. Dies ist wichtig für die anstehenden Maßnahmen wie die Bahnhofstraße und der Stadelweg. Die Meldung stellt aber noch keinen Förderantrag dar, es soll lediglich der Regierung einen Überblick über anstehende Maßnahmen geben. Folgender Bedarf wurde nach Priorität geordnet gemeldet: Neugestaltung der Bahnhofstraße bis zum Marktplatz 300 000 Euro, Stadelwegsanierung 500 000 Euro, Erstellung einer Gestaltungsfibel 23 000 Euro, Kommunales Fassadenprogramm 50 000 Euro, Erwerb und Revitalisierung eines Leerstandes 50 000 Euro, Kleinbeträge zum Leerstandskonzept 16 000 Euro und Förderprogramm „Jung kauft Alt“ 10 000 Euro.

Zuschüsse genehmigt

Der Marktrat genehmigte einstimmig die Zuschüsse an Vereine und Institutionen: Blaskapelle Kunschir 1906 Euro für die Ausbildung der Jungmusiker, Caritas für die Hospizinitiative 100 Euro, Städtische Musikschule Neunburg, Gastschulbeitrag 40 Euro, Landkreismusikschule Gastschulbeitrag 80 Euro, Gebietsverkehrswacht Oberviechtach für Schülerlotsen 75 Euro, Lebenshilfe Schwandorf Zuschuss für Menschen mit Behinderung 100 Euro und Volksbund Deutscher Kriegsgräber für Kriegsgräberfürsorge 50 Euro.

Zwei Beschlüsse

Bürgermeisterin Sonja Meier gab noch nicht öffentlich gefasste Beschlüsse bekannt. Den Auftrag für die Erweiterung des Umgriffs der Gestaltungsfibel erhielt das Planungsbüro Kuchenreuther Architekten/Stadtplaner, Marktredwitz. Die Verwaltung wurde beauftragt, der Regierung der Oberpfalz, Städtebauförderung, die entsprechenden Mehrkosten dazu anzuzeigen. Die Ingenieurleistungen zur Erschließung des Wohnbaugebietes „Sandbergl“ wurden an das Büro „Beraten und Planen GmbH“ IB Weiss, Neunburg vergeben.

ILE-Regionalbudget nutzen

Die Bürgermeisterin wies auch auf die Förderanträge für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudgetes 2025 hin. Kommunen, Vereine und Privatpersonen können Antrag stellen. Gefördert werden können Projekte, die im Gebiet des Brückenland Bayern-Böhmen das Lebens-, das Arbeits-, das Erholungs-, das Erholungs-, das Kultur- und das Naturangebot sichern und weiter entwickeln. Dazu zählen Kleinprojekte von 500 bis 20 000 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 80 Prozent, höchstens bei 10 000 Euro. Antragsfrist ist bis 27. Januar. Die Projekte müssen bis September 2025 abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Geförderte ILE-Projekte

  • 2020: Bestuhlung für den Saal im Thammerhaus
  • 2021: Sitzgarnituren und Infotafeln am Marterlweg
  • 2022: Stabile bewegliche Bühne
  • 2023: Carport für den Bürgerbus
 
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