Wunsiedel
10.05.2022 - 14:47 Uhr

Luisenburg-Felsenlabyrinth soll Nationales Naturmonument werden

Einzigartig und mystisch: Das Luisenburg-Felsenlabyrinth soll bald Nationales Naturmonument sein. Den Weg dazu hat der Wunsiedeler Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung freigemacht.

Das Felsenlabyrinth auf der Luisenburg: Die Stadt Wunsiedel möchte es als Nationales Naturmonument ausweisen lassen. Symbolbild: Florian Miedl/fph
Das Felsenlabyrinth auf der Luisenburg: Die Stadt Wunsiedel möchte es als Nationales Naturmonument ausweisen lassen.

Die Wunsiedeler sind stolz auf ihr einzigartiges Felsenlabyrinth. Riesige Felsbrocken umrandet von Höhlen und Schluchten bestimmen diese einzigartige Landschaftskulisse inmitten des Fichtelgebirges. Schon immer übte dieser Ort eine ganz besondere Faszination auf die Menschen aus.

Im Jahr 2006 wurde das Felsenlabyrinth mit dem Prädikat Nationales Geotop ausgezeichnet. Nun soll es Nationales Naturmonument werden. Den Weg dazu hat der Wunsiedler Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung geebnet. „Ich freue mich, dass der Stadtrat einen einstimmigen Beschluss gefasst hat. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Ausweisung des Labyrinths als Nationales Naturmonument. Der Titel wird das überregionale Renommee unseres einzigartigen Schatzes Luisenburg-Felsenlabyrinth noch deutlich steigern", schreibt Bürgermeister Nicolas Lahovnik in einer Mitteilung. "Davon profitieren Stadt, Region und natürlich auch unsere Festspiele.“

Auf Einladung des Wunsiedeler Stadtoberhaupts hatte bereits im März der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber, begleitet von Bezirkstagspräsident Henry Schramm, Landtagsabgeordnetem Martin Schöffel und Landrat Peter Berek, den bürgerlichen Landschaftsgarten besucht. Das Treffen wurde fachlich begleitet durch die Geschäftsführer Andreas Peterek vom Geopark Bayern-Böhmen, Jörg Hacker vom Naturpark Fichtelgebirge sowie Birgit Simmler, künstlerische Leiterin der Luisenburg-Festspiele.

Hintergrund:

Nationales Naturmonument

  • Im Jahr 2010 wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) um die Schutzkategorie Nationale Naturmonumente erweitert.
  • Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen, heißt es in Paragraf 24 des Bundesnaturschutzgesetzes.
  • Ein Beispiel: die Weltenburger Enge im Landkreis Kelheim.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.