In allen Gotteshäusern gilt das Abstandsgebot: Eine Mindestdistanz von zwei Metern nach allen Richtungen ist erforderlich. Das gilt nicht für Personen eines gemeinsamen Haushalts. Zwischen Zelebranten und Gottesdienstteilnehmern müssen mindestens vier Meter (Ausnahme: Kommunionspendung) Abstand gehalten werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für alle Gottesdienstteilnehmer (mit Ausnahme der Lektoren, die gerade einen Text vortragen, sowie der Gläubigen beim Empfang der Kommunion) vorgeschrieben.
Für die Kirchen der Pfarreiengemeinschaft gilt eine Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert. In der Pfarrkirche St. Martin Wutschdorf gibt es 29 Plätze, wobei sich Mitglieder einer Hausgemeinschaft einen Platz teilen können. Dieselbe Zahl (29) gilt für die Pfarrkirche St. Walburga in Lintach. In St. Barbara Etsdorf und in St. Ursula Pursruck stehen jeweils 23 Plätze zur Verfügung. "In allen Teilen unserer Pfarreiengemeinschaft versuchen wir, ohne Anmeldung und Platzkarten zu verfahren", erklärt Pfarrer Gudapati. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden der Reihe nach belegt. Der Pfarrgemeinderat stellt einen Dienst zum Platz-Einweisen.
"Bitte achten Sie darauf, beim Betreten oder Verlassen der Sitzbank Abstand zu halten", bittet Gudapati. Gläubige dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen, wenn sie unspezifische Symptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Kranken gehabt haben. Für Gläubige, die nicht den Gottesdienst mitfeiern können, sondern sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von Zuhause mitgebracht wird.
Die Feier der Gottesdienste mit Öffentlichkeit kann in den Nebenkirchen (Jakobi- und Johannisbergkirche) momentan nicht stattfinden, weil die Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften dort nicht möglich ist. Erstkommunion und Erstbeichte in der Pfarreiengemeinschaft Johannisberg finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August 2020. Die Firmungen werden für das Jahr 2020 ausgesetzt. Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für 2021 geregelt.
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