Der Hase konnte am Dienstagabend seiner Eigentümerin zurückgegeben werden, nachdem sie sich aufgrund der Berichterstattung bei der Polizeiinspektion Amberg gemeldet hatte. Sie wurde auf die „besondere Sicherungspflicht“ von Stallhasen hingewiesen und versicherte ein erneutes Ausbüchsen ihres Hasen zu unterbinden.
Rückblick: Als am frühen Dienstagmorgen gegen 3.30 Uhr eine Polizeistreife die Amberger Straße befuhr, bemerkten die Ordnungshüter einen großen Stallhasen, der am Fahrbahnrand auf Höhe des Anwesens Nummer 21 lag.
Die Beamten hielten an, gingen zu dem Hasen, der keine Anstalten machte davonzulaufen, sondern liegen blieb. Der Hase reagierte sehr träge und war offensichtlich aus einem Gehege entlaufen. Aufgrund der Dunkelheit war es nicht möglich, den Eigentümer vor Ort ausfindig zu machen und am Fahrbahnrand konnten die Polizeibeamten den Stallhasen auch nicht zurücklassen.
Kurzentschlossen nahm Polizeioberwachtmeisterin Judith Diesch den Stallhasen in „Schutzgewahrsam“, um ihn wieder seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben zu können. In die Arrestzelle wurde der Stallhase dann aber nicht eingesperrt, wie in „normalen“ Fällen des polizeilichen Gewahrsams üblich. Bis sich der Eigentümer meldete, wurde er in einem Gehege artgerecht untergebracht und versorgt.
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