Das Verbands-Sportgericht unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer hat als letzte verbandsinterne sportgerichtliche Instanz 32 Beschwerden gegen den pandemiebedingten Abbruch der Saison 2019/20/21 sowie gegen die Wertung per Quotienten-Regelung nach Paragraf 93 der BFV-Spielordnung mit Auf- und Absteigern und dem Aussetzen der Relegation als unbegründet abgewiesen.
Darüber hinaus hat auch das Landgericht München I per Beschluss (Aktenzeichen 37 0 7725/21) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Hier hatte eine Münchner Anwaltskanzlei 17 Vereine aus dem Freistaat vertreten, die gleichzeitig auch Beschwerde beim Verbandsanwalt eingelegt hatten. Den betreffenden Vereinen wurden die Urteile des Verbands-Sportgerichts an diesem Donnerstag offiziell zugestellt.
Unter den Beschwerdeführern war auch Landesligist SpVgg SV Weiden. Vorsitzender Michael Kurz bestätigte am Donnerstag gegenüber Oberpfalz-Medien den Eingang einer Mail, in der der Verband die Abweisung des Einspruchs mitteilt. Eine Begründung lieferte der BFV aber darin noch nicht mit. "Wir warten jetzt die inhaltliche Begründung ab", meinte Kurz. "Die wird wohl per Post kommen."
"Das Landgericht hat in seiner sehr ausführlichen und detaillierten Begründung den Weg des Verbandsvorstandes, der bei allen Entscheidungen immer die Interessen aller im Blick haben muss und entsprechend abzuwägen hat, klar bestätigt", sagte der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier. "Dieser Beschluss eines Zivilgerichts deckt sich mit unserer Rechtsauffassung, was den Umgang mit der Saison 2019/20 in einer so zuvor nicht gekannten und für alle Beteiligten schwierigen Zeit angeht." Und Verbands-Sportgerichts-Vorsitzender Oskar Riedmeyer erklärte in einer BFV-Pressemitteilung: "Auf der Grundlage der Satzung und der Ordnungen des BFV und der Grundsätze des allgemeinen Vereinsrechts hat sich der Beschluss, die Ligen am 18. Mai 2021 abzubrechen und jeweils nach der Quotienten-Regelung zu werten, als sachgerecht erwiesen."
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