Mitten in der laufenden Halbfinalserie der DEL2-Play-offs zwischen den Kassel Huskies und den Bietigheim Steelers, in der Kassel derzeit mit 3:2 Siegen führt, sorgte am Freitag eine außergewöhnliche Nachricht für Aufsehen. Das Amtsgericht Besigheim erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Steelers-Cheftrainer Alexander Dück. In der Folge zogen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafter des Clubs die Konsequenzen und stellten den 41‑Jährigen mit sofortiger Wirkung frei – nur einen Tag vor dem sechsten Spiel der Serie, das am Sonntagabend in Kassel stattfindet.
Dück hatte die Steelers in der Saison 2024/25 zum direkten Wiederaufstieg in die DEL2 geführt. In der aktuellen Spielzeit beendete Bietigheim die Hauptrunde 2025/26 auf dem fünften Tabellenplatz. Für die verbleibenden Play-off-Partien übernimmt nun Co-Trainer Boris Blank die Rolle des Chefcoaches. Unterstützung erhält er von Stürmer Tyler McNeely, solange dieser aufgrund einer Rückenverletzung nicht aktiv ins Spielgeschehen eingreifen kann. Sollten die Steelers Spiel 6 verlieren, wäre die Saison für den Club beendet.
Zuerst berichtete am Freitagabend die Ludwigsburger Kreiszeitung über den Strafbefehl. Hintergrund ist eine Strafanzeige, die im März 2025 von zwei ehemaligen Physiotherapeutinnen des Vereins eingereicht worden war. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Wie Staatsanwältin Mareike Hafendörfer erklärte, wird Alexander Dück vorgeworfen, im Oktober 2024 eine Mitarbeiterin durch Berührungen am Bein sowie den Versuch eines Kusses sexuell belästigt zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestreitet Dück die Anschuldigungen weiterhin. Andere Vorwürfe gegen den DEL2-Trainer wurden jedoch bereits mangels ausreichenden Tatverdachts fallen gelassen. Gleichzeitig betonte die Staatsanwaltschaft, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Zur Höhe des Strafbefehls, der üblicherweise in Form einer Geldstrafe verhängt wird, wurden keine Details genannt. Dem Beschuldigten steht nun eine zweiwöchige Frist offen, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.













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