07.07.2026 - 12:39 Uhr

DFB-Boss zum Fall Balogun: Vorgang nicht zu den Akten legen

Die Europäische Fußball-Union wird sich mit dem Vorgehen der FIFA bei Folarin Baloguns aufgehobener Rot-Sperre bei der WM beschäftigen. Was DFB-Chef Bernd Neuendorf dazu sagt.

Lässt den Fall Balogun nicht auf sich beruhen: Bernd Neuendorf.  (Archivbild) Bild: Marcus Brandt/dpa
Lässt den Fall Balogun nicht auf sich beruhen: Bernd Neuendorf. (Archivbild)

DFB-Präsident Bernd Neuendorf will den Fall um die von der FIFA aufgehobene Rot-Sperre für Folarin Balogun nicht auf sich beruhen lassen. „Wir haben die Reaktion der FIFA zur Kenntnis genommen“, sagte der Spitzenfunktionär in einer Stellungnahme. „Ich bin mir mit der UEFA einig, dass dieser Vorgang nicht zu den Akten gelegt werden darf, zunächst aber unter den europäischen Fußballverbänden weiter besprochen werden muss.“

US-Nationalspieler Folarin Balogun hatte beim 2:0 der USA im WM-Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina die Rote Karte gesehen, die FIFA die Sperre des Stürmers dann aber zur Bewährung ausgesetzt. Der ganze Vorgang hatte weltweit für große Empörung gesorgt. Für harsche Kritik sorgte insbesondere, dass es zuvor ein Telefonat zwischen US-Präsident Donald Trump und FIFA-Präsident Gianni Infantino gegeben hatte.

Vor allem Anruf von Trump bei Infantino sorgte für Kritik

Trump hatte mit einem Anruf bei Infantino um eine Überprüfung der Rot-Sperre von Balogun gebeten. Der Stürmer durfte gegen Belgien auflaufen, konnte aber das WM-Aus der Co-Gastgeber nicht verhindern. 

„Der Eindruck, dass es hier eine aktive Einflussnahme der Politik auf den Sport gegeben hat, muss zügig und schlüssig ausgeräumt werden. Es geht um die Integrität des Wettbewerbs und die Glaubwürdigkeit der FIFA“, hatte Neuendorf zuvor schon gesagt. Auch die Europäische Fußball-Union hatte empört auf die einmaligen Vorgänge reagiert und mitgeteilt: „Wir bringen unsere Fassungslosigkeit angesichts einer solch beispiellosen, unverständlichen und ungerechtfertigten Entscheidung zum Ausdruck.“ 

Die FIFA hatte sich zwar ausführlich zu ihrer Entscheidung geäußert und auf besondere Umstände des Vorfalls verwiesen, diese aber nicht näher erläutert.

© dpa-infocom, dpa:260707-930-346414/1

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