München
26.02.2026 - 10:55 Uhr

Geldstrafe und Punktabzug: FC Bayern II wegen Pyrotechnik bestraft

Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes verhängt gegen den FC Bayern München II nach wiederholtem Abbrennen von Pyrotechnik beim Auswärtsspiel in Burghausen eine Geldstrafe von 26.000 Euro sowie einen Punktabzug.

Wegen des Zündelns von Pyrotechnik durch Fans wurde der FC Bayern II nun bestraft. Symbolbild: Joan Monfort/AP/dpa
Wegen des Zündelns von Pyrotechnik durch Fans wurde der FC Bayern II nun bestraft.

Das Sportgericht Bayern des Bayerischer Fußball-Verband (BFV) hat den FC Bayern München II wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um das Regionalligaspiel beim SV Wacker Burghausen am 5. Dezember 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro sowie zu einem Punktabzug verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, die Tabelle der Regionalliga Bayern wurde entsprechend korrigiert. Es handelt sich bereits um den zehnten Verstoß des Münchner Anhangs gegen die Platzdisziplin in der laufenden Saison der Regionalliga Bayern.

Das war passiert: In der Nachholpartie des 9. Spieltags hatten Anhänger des FC Bayern München II wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Dabei wurden auch Spieler auf dem Feld akut gefährdet. Die Begegnung musste infolgedessen zweimal vom Schiedsrichter unterbrochen werden. Das Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich vom handelnden Täter zurückgefordert werden kann. Darüber hinaus sieht § 46 Abs. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV vor, dass die Strafe innerhalb eines Jahres bei täterorientierten Ermittlungen auf Antrag reduziert werden kann. Auch der verhängte Punktabzug kann unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Verein binnen drei Monaten – spätestens jedoch fünf Wochen vor dem letzten Spieltag der Saison – einen entsprechenden Antrag stellt und es zu einer sportgerichtlichen Ahndung im Rahmen täterorientierter Ermittlungen kommt.

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