22.05.2026 - 16:40 Uhr

Nach Pyro-Eklat in Frankfurt: Staatsanwaltschaft ermittelt

Beim Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart zünden Anhänger Pyrotechnik. Drei Menschen werden dabei verletzt. Nun wird ermittelt.

Beim Spiel Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart gab es durch Pyrotechnik mindestens drei Verletzte. (Archivbild) Bild: Uwe Anspach/dpa
Beim Spiel Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart gab es durch Pyrotechnik mindestens drei Verletzte. (Archivbild)

Nach dem Pyrotechnik-Eklat beim Bundesligaspiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen eingeleitet. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde auf dpa-Anfrage. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

Demnach habe eine Frau bei den Vorfällen im Frankfurter Fanblock durch eine brennende Pyro-Fackel schwere Verbrennungen erlitten, sie sei operiert worden. Eine weitere Frau zog sich nach den Behördenangaben Gesichtsverletzungen zu, nachdem sie von einem Feuerwerkskörper am Kopf getroffen worden war. Art und Schwere der Verletzungen bei einem dritten Geschädigten seien bisher unbekannt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Viele Feuerwerkskörper gezündet

Die Behörde geht von drei verschiedenen Tätern aus und hat darüber hinaus gegen eine bislang nicht bekannte Anzahl von Personen weitere Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Vor und während des Spiels am 16. Mai, das 2:2 endete, waren auf den Rängen der Frankfurter Arena zahlreiche Feuerwerkskörper gezündet worden. 

Die Eintracht-Verantwortlichen hatten zunächst von zwei verletzten Personen berichtet und die Vorkommnisse scharf verurteilt. „Diese Aktion ist ein Wahnsinn, nicht nachzuvollziehen und vollkommen inakzeptabel. Wer in so einem Ausmaß Raketen unters Dach schießt, in der eigenen Kurve, hat ein Stück weit den Verstand verloren“, rügte Frankfurts Vorstandsmitglied Philipp Reschke damals die Fans.

© dpa-infocom, dpa:260522-930-117832/1

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