Die Eilbedürftigkeit der Sache erklärte Kühne mit dem seit 6. März vorliegenden Bauantrag für das Haus Am Südhang 10, bei dem ein Anspruch auf Entscheidung innerhalb von drei Monaten bestehe. Die Ansichten der Stadträte dazu gingen weit auseinander. Mit dem aktuellen Bebauungsplan könne man das Bauvorhaben jederzeit problemlos ablehnen, meinten Klaus Ebenburger und Helmut Wilhelm (Grüne). Es weiche ja von wesentlichen Vorgaben ab, etwa beim Kniestock, der "übergroßen Gaube" oder dem geänderten Walmdach.
"Bis auf Marginalien" bewege sich der Antrag innerhalb der Festsetzungen fand dagegen Helmut Weigl (CSU). Kühne sah es ähnlich: Der Kniestock sei in Ordnung, die Gaube auf der Südseite habe mit der Aussicht nichts zu tun. Bei anderen Anträgen dort seien vergleichbare Ausnahmen genehmigt worden, weshalb der Bauwerber im Sinne der Verlässlichkeit einen Anspruch darauf ableiten könne. "Wir hätten den Antrag zurückgestellt, bis wir den neuen Bebauungsplan beschlossen haben", skizzierte er die von der Verwaltung favorisierte Vorgehensweise.
Mit einem neuen Bebauungsplan schaffe man mehr Rechtssicherheit als lediglich mit einem Beschluss über den Antrag, ergänzte OB Cerny. Wobei diese Planungen nicht verhindernd gedacht seien, sondern das Ziel hätten, die Aussicht von der fraglichen Stelle dauerhaft zu sichern. Falls für diesen Antrag ein Baurecht bestehe, könne man sich die Diskussion sparen, meinte Dieter Mußemann (CSU). "Dann ist das Baurecht zu gewähren." Man könne es dem Antragsteller nicht einfach durch einen neuen Bebauungsplan wegnehmen. Doch ein eindeutiges Ja oder Nein zum Baurecht ist nach Ansicht von Rechtsreferent Bernhard Mitko nicht möglich.
Zu einer drohenden Klage des Bauwerbers bemerkte Mitko, falls ein Gericht ihm Recht gebe, könne er eventuell Ersatz für die Architektenkosten verlangen. Trotzdem sei es sinnvoll, wenn die Stadt die Ziele ihres aktuellen Bebauungsplans schütze, indem sie ihn ändere und den Antrag zurückstelle. Mitkos Tipp: Wenn es dem Stadtrat um die Höhe gehe, müsse er die Firsthöhe konkret festlegen. Dafür plädierte auch Kühne, denn die Gaube sei kein guter Grund, um den Bauantrag abzulehnen.
Der Antrag von Klaus Ebenburger, dass der Stadtrat das Verfahren an sich ziehe und den Bauantrag negativ bescheide, fand nur vier Unterstützer. Nach einer Abstimmungs-Ehrenrunde (www.onetz.de/1864687) wurde der Vorschlag der Verwaltung für den neuen Bebauungsplan genehmigt. Kommentar
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.