Nach der mündlichen Verhandlung vor dem BGH am Dienstag in Karlsruhe sagte sie: "Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde." Es sei ihr Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein. Für den BGH geht es darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Ansprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde, machte der Vorsitzende klar. Wann der BGH urteilt, steht noch nicht fest. In den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos. Schwierige Texte würden durch die Verwendung beider Geschlechter nur komplizierter. Zugleich verwies das Urteil darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" allgemein als Kollektivform verwendet werde.
Die Seniorin hat als engagierte Vorkämpferin für Frauenrechte von sich reden gemacht: So verzichtete sie in den 90ern so lange auf einen Pass, bis sie als Frau unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs - davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
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