Der bayerische Ministerrat hat die am Donnerstag bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) getroffenen Vereinbarungen zur Verschärfung der Corona-Regeln auf Bayern übertragen und zudem vom Recht auf weitergehende Bestimmungen Gebrauch gemacht.
Demnach dürfen ab diesem Samstag auch in der Außengastronomie nur noch Geimpfte und Genesene bewirtet werden (2G). Ergänzend gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. "Wir wollen keinen Glühwein to go, um damit das Verbot der Weihnachtsmärkte zu umgehen", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Außerdem müssen Partien der überregionalen Profiligen im Sport wieder als "Geisterspiele" stattfinden. Die von der MPK beschlossenen erweiterten Kontaktbeschränkungen werden in Bayern in Kraft treten, sobald der Bund dafür nächste Woche die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat.
Ab dem kommenden Mittwoch gilt 2G auch im Handel. Man wolle den Ladeninhabern damit genügend Zeit zur Vorbereitung geben, erläuterte Söder. Ausgenommen von der Regelung sind Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Dazu zählen - wie schon während des Lockdowns im vergangenen Frühjahr - unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Tankstellen, Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen, Blumenläden und der Tierbedarf. Auch der Verkauf von Christbäumen bleibt ohne Einschränkung erlaubt. Verboten wird dagegen der Verkauf von Silvester-Feuerwerk.
Hilfen für Schausteller
Die Weihnachtsferien werden nach gegenwärtigem Stand nicht vorgezogen. Für Kitas soll noch in diesem Jahr eine Testpflicht eingeführt werden. Einzelheiten dazu will die Staatsregierung am kommenden Dienstag bekanntgeben.
Überraschend gewährt der Freistaat den von der Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten nun doch Hilfen aus der bayerischen Staatskasse. Noch am Donnerstag hatte der Wirtschaftsausschuss des Landtags das mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern abgelehnt. Zusätzlich zu den bestehenden Überbrückungshilfen des Bundes erhalten Betroffene für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe 1500 Euro.
Ohne ergänzende Hilfen geschlossen bleiben in Bayern Bars und Diskotheken. Nach der Bundesregelung wären hier Öffnungen möglich, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einer Region unter 350 liegt. Hier nutzt die Staatsregierung ihr Recht auf verschärfte Vorgaben.
Wieder Patienten ausgeflogen
Nach Einschätzung Söders beginnen die Mitte November erlassenen strengeren Corona-Regeln in Bayern zu wirken. Es gebe eine "leichte Beruhigung des Infektionsgeschehens". So sei die landesweite Inzidenz binnen Wochenfrist von 652 auf 561 gesunken. Nur noch zwei Landkreise seien Hotspots mit Werten über 1000. Allerdings bleibe die Lage auf den Intensivstationen "hoch angespannt".
Am Freitag mussten erneut 21 Corona-Intensivpatienten aus Bayern in andere Bundesländer ausgeflogen werden, berichtete Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Laut Söder gab es in den vergangenen sieben Tagen bayernweit rund 900 000 Impfungen, 700 000 davon dienten der Auffrischung. Die Impfquote in Bayern liegt aktuell bei 67,1 Prozent. Seiten 2 und 35













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