Für wen gilt 2G statt 2G-Plus?
Personen, die nach der vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten haben („Booster“), erhalten auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, welche nach 2G-Plus-Regel zugangsbeschränkt sind, heißt es aus dem bayerischen Gesundheitsministerium. Die Auffrischungsimpfung ersetzt damit den Test (auch PCR-Test). Dies gilt ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen von der Regel sind bundesrechtlich abweichend geregelte Testnotwendigkeiten in besonders gefährdeten Bereichen wie etwa Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen.
Ist die Ausnahmeregelung begrenzt?
Ja. Die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass diese Regel vorerst bis zu einer Überprüfung nach spätestens zwei Monaten gilt.
Gilt eine Johnson-und-Johnson-Impfung plus eine Auffrischung mit Biontech als Dreifach-Impfung im Sinne oben genannter Regelung?
Nein. Für den Vektor-basierten Covid-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International ist laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt jedoch allen Personen, die eine Dosis Covid-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Insofern ist hier die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, teilte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage mit.
Gelten Menschen, die im März 2021 mit Corona infiziert waren und inzwischen zweifach geimpft sind, als geboostert im Sinne der Dreifachimpfung?
Aus der 14. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) geht hervor, dass bei Personen, welche eine gesicherte Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Verabreichung einer singulären Impfstoffdosis ausreichend ist und keine weitere Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung notwendig ist. Diese Personen sollen in der Regel sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann im Einzelfall, bei Vorliegen medizinischer Gründe oder bei ausreichenden Impfkapazitäten erwogen werden.
Jemand ist zweifach geimpft und infiziert sich kurz vor dem Termin für die Auffrischimpfung mit Corona. Entfällt für ihn bei bei 2G-Plus auch die Testpflicht?
Bisher nicht. Die Gesundheitsministerkonferenz hat aber das Bundesgesundheitsministerium gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen einbezogen werde, etwa Personen die nach vollständiger Impfung infiziert wurden und genesen sind.
Was ist mit Personen, deren zweite Impfung erst sechs Wochen zurückliegt? Entfällt für diese Menschen ebenfalls die Testpflicht bei 2G-Plus?
Diese Personen werden nicht denjenigen gleichgesetzt, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, da nach neuesten Erkenntnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante erst nach dreifacher Impfung hoch ist. Die Gesundheitsministerkonferenz hat aber das Bundesgesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob und inwieweit bei weiteren Personengruppen Testpflicht entfallen kann. Hierzu soll auch eine Stellungnahme eingeholt werden.
Wann lassen sich Boosterimpfung und Genesenenstatus sowie weiter Impfungen in der CovPass-App hinterlegen?
Für eine bessere Erkennbarkeit der Boosterimpfungen nach Genesenenimpfungen wird derzeit auf europäischer Ebene eine Lösung erarbeitet, heißt es auf Anfrage aus dem Bundesgesundheitsministerium. "Nach den derzeitigen europäischen Vorgaben für die digitalen Impfzertifikate ist eine Unterscheidung zwischen einem Booster für eine Genesenenimpfung und einer regulären Impfung (2/2) nicht möglich." Im Ministerium hofft man, dass die Beratungen auf EU-Ebene "zeitnah abgeschlossen werden".
Gilt jetzt auch für Patienten 3G in Praxen? Kann man unter Verweis auf 3G abgewiesen werden?
Nein, die Vorschriften, die die Bayerische Staatsregierung erlassen hat, haben sich nicht geändert. Gemäß § 5 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordrnung gilt für den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und damit auch beim Besuch einer Arztpraxis als Patient keine 2G- oder 3G-Regel. "Für Patienten kann der Zugang zu einer vertragsärztlichen Praxis durch das Verlangen eines 3G-Nachweises nicht generell beschränkt werden", teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern auf Anfrage mit. "Versicherte Patienten dürfen generell laut Bundesmantelvertrag nur in begründeten Fällen abgewiesen werden." Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Vertrauensverhältnis Arzt–Patient zerrüttet ist.
Die KVB berichtet, dass sie vereinzelt Mitteilungen bekommt, weil Patienten abgewiesen werden. Dagegen ist eine Beschwerde möglich. Dazu müsse der "Patient den Arzt oder die Ärztin schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, damit dieser sich dann gegenüber der Beschwerdestelle der KVB dezidiert zu dem beschriebenen Fall äußern kann".
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