München
18.12.2018 - 18:32 Uhr

50 Millionen Euro für "Strabs"-Härtefälle

Nach den Kosten für die Kinderbetreuung bringt das Kabinett eine weitere Forderung der Freien Wähler auf den Weg. Im Ministerrat geht es dabei wieder um sehr viel Geld - diesmal für die Straßenausbaubeiträge.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Bild: Peter Kneffel/dpa
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Etwa ein Fünftel der Grundstücksbesitzer in Bayern, die zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge ("Strabs") zahlen mussten, können auf eine Rückerstattung hoffen. Diese soll in den Fällen erfolgen, die nach einem Beschluss der Staatsregierung vom Dienstag dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden widersprechen. Die Entscheidung darüber trifft eine noch einzusetzende Härtefallkommission.

Die Kriterien für anzuerkennende Härtefälle soll eine Arbeitsgruppe von Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium erarbeiten. Für die Rückerstattung im Härtefall stellt die Staatsregierung 50 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt zahlten die Grundstücksbesitzer im fraglichen Zeitraum rund 250 Millionen Euro an Ausbaubeiträgen. Seit 1.1.2018 sind die Bürger generell von der Zahlung befreit. Der Beschluss der Staatsregierung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern zurück. Während die CSU eine rückwirkende Erstattung aus politischen wie finanziellen Gründen abgelehnt hatte, plädierten die Freien Wähler für eine Rückzahlung aller ab dem 1.1.2014 entrichteter Beiträge. Die jetzt beschlossene Regelung ist ein Kompromiss. "Mit den 50 Millionen Euro für die vergangenen vier Jahre können wir die Härten abfedern, mehr war nicht durchzusetzen", erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Die 50 Millionen seien "mehr als ein Trostpflaster, das räumt die größten Spitzen ab". Nach Einschätzung von Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) wird der Anteil der Härtefälle unter 20 Prozent liegen.

Wie Herrmann weiter erklärte, sei die Härtefallregelung keine Allerweltsklausel. "Da kann nicht jeder kommen und sagen, es passt mir nicht, was ich gezahlt habe", sagte er. Es sei jetzt Aufgabe der Arbeitsgruppe, die genauen Kriterien für das Vorliegen einer Härte festzulegen. "Am Ende ist das eine Abwägungsfrage", erläuterte Herrmann. Laut Aiwanger ist es das Ziel, "astronomisch hohe Beiträge um die 100 000 Euro" abzufedern, soziale Härten und eine finanzielle Überforderung auszuschließen und für Lösungen rund um den Stichtag 1.1.2018 zu sorgen. Hier gebe es Fälle, dass Anlieger einer Straße zahlen müssen, weil ihr Bescheid kurz vorher zugestellt worden sei, andere mit einem späteren Zustelldatum dagegen nicht.

In Zukunft ersetzt der Freistaat den Kommunen die ausfallenden Anliegerbeiträge. 2019 sind dafür 100 Millionen Euro vorgesehen, 2020 dann 150 Millionen. Die Summen und das komplexe Verteilungsmodell sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen. Vom Tisch ist nach Angaben Aiwangers auch die Zahlung von Erschließungsbeiträgen für kommunale Straßen, die vor mehr als 25 Jahren gebaut, aber noch nicht abgerechnet worden sind.

 
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