09.04.2022 - 07:53 Uhr

60 Prozent der Kliniken müssen Operationen verschieben

Die Krankenhäuser haben weiterhin mit der Corona-Pandemie zu kämpfen. Der Ärzteverband kritisiert angesichts der angespannten Situation die Corona-Politik von Bund und Ländern scharf.

Blick in einer Klinik durch das Fenster von einem Operationssaal. Bild: Maurizio Gambarini/dpa
Blick in einer Klinik durch das Fenster von einem Operationssaal.

In sechs von zehn Krankenhäusern in Deutschland müssen nach Angaben des Verbands leitender Krankenhausärzte (VLK) wegen der Corona-Pandemie noch immer Operationen verschoben werden.

„In 60 Prozent der Häuser müssen planbare Eingriffe verschoben werden, in sechs von zehn Kliniken werden die Pflegepersonaluntergrenzen unterschritten“, sagte der Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärzte (VLK), Michael Weber, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. In drei von zehn Kliniken müssten Patienten in andere Kliniken verlegt werden, und das auch aus großen Kliniken.

Der VLK befragte der Zeitung zufolge deutschlandweit seine Mitglieder. In der Umfrage gaben demnach 20 Prozent der leitenden Krankenhausärzte an, dass die Notfallversorgung gefährdet sei. Gut zehn Prozent der Betten auf Allgemein- und Intensivstationen seien weiter von Patienten mit einer Corona-Infektion belegt.

Angesichts der angespannten Situation kritisierte der VLK die Corona-Politik von Bund und Ländern scharf. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei, und der zunehmende politische Streit gefährdet die Versorgungslage“, sagte Weber der Zeitung. Aus Sicht der Kliniken seien an vielen Stellen die Hotspot-Kriterien erfüllt, so dass Eindämmungsmaßnahmen verhängt werden müssten.

 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Aber wir haben ja keine Überlastung der Kliniken. So jedenfalls die Meinung von Herrn Kubicki (FDP) zur Ablehnung der Impfpflicht gegen Corona durch seine Partei. Seit 2 Jahren werden im großen Stil mehr oder weniger alle planbaren Operationen verschoben. Oft, zum Beispiel bei Krebs, ist das für die betroffenen Patienten garantiert nicht lebensverlängernd. Also wohl ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrheit der Patienten. Und auch vermeidbare Schmerzen oder Einschränkungen, zum Beispiel im Bewegungsapparat bei einer Hüftoperation, sind aus der Sicht der FDP wohl kein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Aber drei Spritzen mit einem im In- und Ausland erprobten Impfstoff, der zumindest das tut, wofür er zugelassen ist, sind ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Nebenwirkungen von drei Monaten pandemiebedingtes Warten auf eine Krebsoperation sind deutlich öfter tödlich als die der drei Spritzen gegen Corona.

Offensichtlich hatten alle Politiker, die eine Impfpflicht gegen Corona als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ansehen, das Glück während der Corona-Pandemie keine stationäre Behandlung im Krankenhaus zu benötigen.

09.04.2022
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