An den bayerischen Grund- und Förderschulen entfällt ab dem kommenden Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Das beschloss der Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag. Eine Woche später müssen auch die Fünft- und Sechstklässler an allen Schularten keine Maske mehr am Platz tragen. Begründet wurde dies mit den regelmäßigen PCR-Tests in diesen Jahrgangsstufen. Wie Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte, tritt die Maskenpflicht aber in Klassen und Lerngruppen vorübergehend wieder automatisch in Kraft, wenn es in ihnen einen Corona-Fall gibt. Die Regelung gilt vorerst bis zum 2. April, wenn voraussichtlich die den Ländern vom Bund eingeräumte Übergangsfrist für eigene Corona-Schutzmaßnahmen entfällt.
Wie Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) weiter mitteilte, bleiben die anderen aktuell gültigen Regelungen zur Maskenpflicht in der Überfristfrist bis zum 2. April bestehen. Gleiches gelte für die 2G- und 3G-Zugangsregeln zum Beispiel in der Gastronomie. Allerdings fallen durch das geplante neue Bundesrecht zahlreiche andere Beschränkungen bereits ab dem 20. März auch in Bayern weg. Herrmann nannte die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen für Veranstaltungen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und die Pflicht zur Bildung fester Gruppen in den Kindertagesstätten. Aufgehoben wird auch das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten sowie von Feiern auf öffentlichen Plätzen inklusive des dort geltenden Alkoholverbots. Zudem dürfen in der Gastronomie wieder Tanz- und Musikveranstaltungen stattfinden.
Corona-Grundschutz
Insgesamt appellierte die Staatsregierung aber an den Bund, den Ländern mehr Möglichkeiten für einen Corona-Grundschutz über den 2. April hinaus zu gewähren und die Regelungen praxistauglich auszugestalten. "Im aktuell vorgesehenen Instrumentenkasten des Bundes ist seine Nichtanwendbarkeit inbegriffen", sagte Herrmann.
Er bezog sich dabei vor allem auf die geplante Hotspot-Regelung, die aus Sicht der Staatsregierung in ihrer Unbestimmtheit "nur schwer greifbar und nicht praktikabel umsetzbar" sei. So müsse der Landtag die Notwendigkeit ihrer Anwendung für jeden einzelnen Landkreis feststellen und allen Einzelmaßnahmen zustimmen. "Damit kann man in der Praxis nur ganz schwer umgehen", sagte Herrmann.
Drei Stufen
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hat zudem ein Drei-Stufen-Konzept zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen an den bayerischen Schulen vorgelegt. In einem ersten Schritt sollen in ganz Bayern und an allen Schularten je nach Bedarf "pädagogische Willkommensgruppen" gebildet werden. Ziel sei es, den Kindern und Jugendlichen eine "geregelte Struktur mit festen Bezugspersonen" zu bieten. Es soll das Kennenlernen des Ankunftslandes und des bayerischen Schulalltags möglich werden.
Außerdem soll es laut Piazolo Sportangebote sowie Sprachunterricht geben. Neben regulären Lehrkräften aus Bayern sollen in den Gruppen auch ergänzendes Personal wie pensionierte Pädagogen sowie nach Möglichkeit ukrainische Lehrkräfte zum Einsatz kommen. In einem zweiten Schritt sollen die Kinder und Jugendlichen sukzessive in "besondere Klassen- und Unterrichtsgruppen" überführt und spätestens ab dem kommenden Schuljahr in Regelklassen aufgenommen werden. Gespräche über die Finanzierung der Maßnahmen liefen regierungsintern bereits, berichtete Piazolo.















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