Nach sechs Verhandlungstagen kam die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer nun zu der Überzeugung, dass ein 42-jähriger Abensberger eine Bluttat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Der 39-jährige Vetter des Beschuldigten wurde am 2. Oktober vergangenes Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit drei Kopfschüssen aus einer Pistole getötet. Der Täter flüchtete. Wenig später kam es auf der Straße zu einer Begegnung mit seinem anderen Vetter: Der Beschuldigte feuerte er durch das Fahrertürfenster drei Mal auf seinen Vetter. Dieser trug Schüsse in Schulter und Hals davon. Kurze Zeit später stand bereits die Polizei vor der Türe des Beschuldigten und nahm ihn fest.
Der 42-Jährige saß während des ganzen Prozesses schweigend zwischen seinen beiden Verteidigern Johannes Büttner und Urs Eroes. Einem psychologischen Sachverständiger hatte er sich zwei Tage nach seiner Festnahme anvertraut. Er erzählte, dass ihm eine innere Stimme diese Taten befohlen habe. Diese Stimme habe von ihm auch verlangt, dass er sein Fahrzeug in eine größere Menschenmenge steuert. In seinem vor der Schwurgerichtskammer erstatteten Gutachten kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass beim Beschuldigten bei Begehung der Taten die Einsichtsfähigkeit aufgehoben war, da er an einer paranoiden Schizophrenie leidet. In ihren Schlussvorträgen beantragten die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger unisono die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Den Ausführungen der Verteidiger auf Totschlag folgte in seinem Urteil die Gerichtskammer, die Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit anordnete.













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