Im Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“, fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.
Vorwurf Hausfriedensbruch
Der 38-Jährige ist wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Ziel der Berufung sei ein Freispruch, sagte sein Anwalt. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt – insgesamt 4.000 Euro.
„Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin“, sagte der Angeklagte, der derzeit nach eigenen Worten von Ersparnissen lebt. Es gehe ihm um Gerechtigkeit angesichts vieler Proteste etwa von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.
Protest gegen Atomausstieg
Der in Pforzheim geborene Mann war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Aktion damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, hatte der 38-Jährige sein Handeln vor dem Amtsgericht erklärt.
Das Verfahren könnte noch am Mittwoch beendet werden.
© dpa-infocom, dpa:260429-930-6828/2














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