Amberg. (hou) Der 49-Jährige hatte bereits zu Beginn des zweitägigen Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Verfahrensverlauf wurde deutlich, dass der Anwalt seiner täglichen Arbeit durch eine psychische Erkrankung nicht mehr nachkommen konnte. Vornehmlich mit Insolvenzvorgängen beauftragt und auch als Treuhänder eingesetzt, verlor er den Überblick.
In dieser Lage griff der Mann auf Gelder zu, die eigentlich Mandanten gehörten. Letztlich auch deshalb, um andere klaffende Finanzlöcher zu stopfen. Im Urteil der Ersten Strafkammer hieß es nun: "Wie in einem Teufelskreis".
Als 2017 erste Ermittlungen der Polizei begannen, tauchte der Jurist über viele Monate hinweg ab. Im Juli 2018 wurde er dann mit Haftbefehl festgenommen und saß fünf Tage lang in U-Haft. Hinter Gefängnismauern muss der 49-Jährige nun nicht erneut. Die Richter billigten ihm Bewährung zu und verzichteten außerdem auf ein von der Staatsanwaltschaft beantragtes fünfjähriges Berufsverbot.
Der Jurist, hieß es, sei wegen seiner Erkrankung ohnehin längerfristig nicht in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Er muss nach Weisung des Landgerichts bereits begonnene nervenärztliche und psychotherapeutische Behandlungen fortsetzen. Die Kanzlei des Juristen ist zwischenzeitlich geschlossen. Er wohnt auch nicht mehr in Amberg. Den Schaden hat er unterdessen zumindest teilweise beglichen.












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