Amberg
23.12.2019 - 18:06 Uhr

Amberger Prügelattacke: Schreck zum Jahresbeginn

Kurz vor Beginn des Jahres 2019 ein Schock für die Amberger: Wahllos prügelt eine Gruppe Jugendlicher auf zufällig vorbeigehende Passanten ein. Körperlich und psychisch verletzt werden bei der Attacke laut Polizeiangaben 15 Menschen.

Hier soll im Januar eine Gruppe Jugendlicher auf Passanten eingeschlagen haben. Bild: Petra Hartl
Hier soll im Januar eine Gruppe Jugendlicher auf Passanten eingeschlagen haben.

Kurz vor Beginn des Jahres 2019 ein Schock für die Amberger: Scheinbar wahllos prügelt eine Gruppe Jugendlicher über mehrere Stunden verteilt auf zufällig vorbeigehende Passanten ein. Körperlich und teilweise auch psychisch verletzt werden bei der Attacke laut Polizeiangaben 15 Menschen.

Noch am Abend des 30. Dezember meldet sich Oberbürgermeister Michael Cerny zu Wort: "Der Vorfall ist ein absolutes No-Go in unserer Stadt. Solche Szenen wollen wir in Amberg nicht haben und wollen wir in Amberg nicht sehen" , sagt er gegenüber Oberpfalz-Medien.

Was dann folgt, ist ein Sturm der Entrüstung: Die Stadt ist voll von Journalisten aus ganz Deutschland. Cerny wird live ins ZDF-Studio des Heute-Journals zugeschaltet. Der Vorfall ruft die rechtsextreme Kleinpartei NPD auf den Plan: Die Nürnberger-Ortsgruppe postet am Neujahrstag Bilder von vier Männern in roten Westen, die durch Amberg marschieren. Die Verantwortlichen behaupten, eine "Schutzzone" errichten zu wollen. Die Polizei prüft Hinweise auf eine angebliche Bürgerwehr. Am 3. Januar 2019 kommt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach Amberg, um über die Geschehnisse zu sprechen.

Im Mai müssen sich vier der Täter vor Gericht verantworten. Ein 18-Jähriger, der als Haupttäter gilt, wird zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Er soll in den Iran abgeschoben werden, nachdem er seine Strafe in einem bayerischen Gefängnis abgesessen hat.

Für einen anderen Verurteilten geht es in der Nacht auf den 22. Mai zurück nach Afghanistan. Die weiteren beiden Täter können nicht abgeschoben werden, der eine ist minderjährig, der andere inzwischen Vater eines deutschen Kindes.

 
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