Mit "großem Interesse" habe sie den Artikel "Die Droge im Kinderzimmer" gelesen, teilte uns Anne K. per Mail mit und räumte dabei ein, dass ihr Fortnite, das beliebteste Computerspiel aller Zeiten, bislang "völlig unbekannt" gewesen sei.
Eines aber hat die Leserin bei der Lektüre ziemlich in Rage gebracht: Unser Aufruf an Eltern, die Reaktion ihrer Kinder zu filmen, wenn ihnen der Fortnite-Bildschirm abgeschaltet wird, und das Video davon an die Onetz-Redaktion zu schicken. "Das ist eine Ungeheuerlichkeit!", empörte sich Anne K. und machte darauf aufmerksam, dass auch Kinder ein Persönlichkeitsrecht hätten.
"Besonders einer seriösen Zeitung steht es nicht zu, dass Kinder und Jugendliche zu Unterhaltungszwecken oder wofür auch immer vorgeführt werden", schrieb Anne K. und fügte hinzu: "Außerdem mahnte Ihre Zeitung schon etliche Male mit der Polizei und Pädagogen an, dass Eltern keine Aufnahmen ihrer Kinder ins Netz stellen sollen, um diese vor eventuellem Missbrauch zu schützen. Ihre Aufforderung ist eine Art von Missbrauch!" Die Leserin drohte, ihr langjähriges Abo zu kündigen, "wenn Sie diesen Aufruf nicht stoppen und die Videos löschen".
Wir können Anne K. beruhigen: Bisher hat die Redaktion kein einziges Video erreicht - und wir rechnen auch nicht damit, dass uns noch Aufnahmen zugesandt werden. Im Übrigen war ja niemand gezwungen, uns Filmmaterial zu schicken. Alles basierte auf reiner Freiwilligkeit. Deshalb sah die Redaktion auch keinen Anlass, den Aufruf zu stoppen.
Richtig liegt Leserin Anne K. mit ihrem Hinweis, dass auch Kinder ein Persönlichkeitsrecht hätten. Informationen dazu bietet das Online-Portal "Urheberrecht.de" des Verlags für Rechtsjournalismus. Grundsätzlich gebe das Recht am eigenen Bild - sowohl für Kinder als auch für Erwachsene - der auf einem Foto abgebildeten Person die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise das Bildnis veröffentlicht oder verbreitet werden darf.
Allerdings gestalte sich das Recht am eigenen Bild für Kinder etwas schwierig, denn häufig fehle gerade den Jüngeren die Weitsicht, um einschätzen zu können, welche Auswirkungen Bildnisse haben können.
"Aus diesem Grund entscheiden bis zu einem Alter von sieben Jahren ausschließlich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber, ob bei einer Aufnahme eine Veröffentlichung erfolgen darf. Dies schließt insbesondere die Verbreitung in sozialen Medien oder über Nachrichtendienste wie WhatsApp mit ein", halten die Experten von "Urheberrecht.de" fest.
Seien die abgebildeten Personen zwischen 8 und 17 Jahren alt, "teilen sich beim Recht am eigenen Bild Kinder und Eltern die Entscheidungsgewalt". Es müssten somit beide Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Das genau ist im Prinzip auch die Hürde, die zu nehmen wäre, wenn Eltern von Heranwachsenden der Onetz-Redaktion Videos zum Thema Fortnite zukommen lassen würden.
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