"Wir haben bereits zahlreiche Fälle entschieden, es sind aber immer noch viele anhängig", sagt Uli Hübner, Pressesprecher beim Landgericht Amberg.Eine verbindliche Linie bei der Rechtsprechung im Dieselskandal - diesem Wunsch aller Beteiligten ist der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Grundsatzurteil vom Montag nachgekommen. "Die untergerichtlichen Instanzen freuen sich über dieses Urteil", meint Hübner. "Es schafft ein Stück weit mehr Klarheit und Rechtssicherheit."
Beim Landgericht Amberg könnte die BGH-Entscheidung pro Schadenersatzanspruch für geschädigte Dieselkunden überdies eine Kehrtwende bedeuten. "Diesbezügliche Klagen wurden von uns bislang weitestgehend abgewiesen", informiert Hübner. Die in der Vilsstadt übliche Praxis steht nun auf dem Prüfstand. "Das BGH-Urteil wird in unserer Rechtsprechung künftig Berücksichtigung finden", kündigt der Pressesprecher an. Gleichzeitig betont Hübner aber auch: "Es ist jeweils der Einzelfall zu betrachten. Eine allgemeine Gültigkeit kann man nicht ableiten."
Viel zu tun hat auch das Landgericht Weiden, was die Klagen im Dieselskandal betrifft. Die Justiz in der Max-Reger-Stadt begrüßt ebenfalls den höchstrichterlichen Spruch. "Wir sehen uns im Grundsatz bestätigt, dass Schadenersatzanspruch besteht", sagt Sprecher Matthias Bauer. "Gleichzeitig ist aber die Nutzungsentschädigung dagegen zu rechnen." Bauer erwartet, dass bei den Urteilen bundesweit eine "gewisse Vereinheitlichung" eintreten wird. Allerdings: "Vieles kommt auf den Einzelfall an." Zudem bedürften manche Streitpunkte wie der konkrete Zins- und Nutzungsersatz auch nach dem BGH-Entscheid noch einer Klärung: "Da ist manches offen."
Skeptisch ist Bauer, was die Akzeptanz durch Volkswagen betrifft. "Von Urteilen der Oberlandesgerichte hat sich VW bislang unbeeindruckt gezeigt. Die ziehen sich auf die Position zurück, dass alleine der Einzelfall ausschlaggebend ist. Ich glaube nicht, dass sich daran etwas ändert."
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