Wieder einmal "das" und "dass" verwechselt. Peinlich. Auch in der Amberger Ausgabe unserer Zeitung passierte etwas: Dem "Tenisspieler" ging in der Überschrift ein kleines "n" verloren. Weniger dramatisch, aber für Abonnent W. S. Anlass genug, seinem Ärger "endlich Luft" zu machen. Und so schrieb er: "Täglich finde ich Rechtschreibfehler in der Zeitung. Wie können Sie Artikel so unkontrolliert in die Zeitung setzen und die Allgemeinheit ständig mit diesen Rechtschreibfehlern konfrontieren? Das ist eine Zumutung für die Leser!" Sprach's und wünschte sich von uns rasche Besserung.
Immer wieder beschweren sich Leser über zu häufige Rechtschreibfehler in unseren Publikationen. Die Problematik ist auf der "Leseranwalt"-Seite bereits erörtert worden. Weil sie weiter besteht, nachfolgend mein Schreiben an W. S.:
"Sie sprechen ein Thema an, das die Redaktion fast täglich beschäftigt. Es ist leider Gottes so: In der Zeitung finden sich nach wie vor zu viele Fehler. Das ist ärgerlich für den Leser, aber auch für uns. Klar ist: Fehler werden sich natürlich nie ganz vermeiden lassen, dort, wo Menschen arbeiten, passieren sie. Keiner macht einen Fehler mit Absicht.
Kollegen unter Stress
Einer der Gründe ist die Arbeitsverdichtung, von der Redaktionen heutzutage betroffen sind. Sie schreiben nicht nur für die gedruckte Zeitung, sondern auch für das Onetz.
Die Digitalisierung belastet die Redaktionen und begünstigt mitunter Fehler. Eine wichtige Meldung muss möglichst schnell ins Internet, manchmal wird dort fast schon in ,Echtzeit' berichtet.
Die tagsüber mit der Produktion der Zeitung beschäftigten Kollegen lesen am Ende des Tages sämtliche Seiten Korrektur. Pro Kollege sind es mitunter vier bis fünf Seiten. Insofern besteht natürlich die Gefahr, dass Rechtschreibfehler übersehen werden.
Früher - und das ist schon einige Zeit her - gab es in den Zeitungshäusern Korrektoren. Heute haben wir sie leider nicht mehr. Manche Verlage holen sich inzwischen am Abend Kräfte (pensionierte Lehrer oder Studenten) ins Haus, die stundenweise Korrektur lesen. Überraschende Erkenntnis: Die Fehlerquote verbessert sich nur geringfügig.
Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Erläuterungen für Sie unbefriedigend sein mögen. Sie sollen auch keine Rechtfertigung sein, sondern eine Zustandsbeschreibung. Wir werden weiter daran arbeiten, die Fehlerhäufigkeit zu reduzieren."
Wann wird berichtigt?
Übrigens: Rechtschreibfehler müssen nur dann berichtigt werden, wenn sie sinnentstellend sind. Bei Falschmeldungen oder anderen Fehlern ist das anders. Siehe Ziffer 3 (Richtigstellung) des Pressekodex: "Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen."













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