Das BRK-Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg und die BRK-Impfstation Kennedyschule Amberg haben ab April am Wochenende nicht mehr geöffnet. Die neuen Öffnungszeiten sind wie folgt:
- BRK-Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg (Obere Gartenstraße 3): Montag bis Freitag, 8-12 und 13-17 Uhr
- BRK-Impfstation Kennedyschule Amberg (Kennedystraße 50): Montag bis Freitag, 10.30-14.30 und 15-19 Uhr
Der BRK-Kreisverband reagiere damit auf die stark gesunkene Nachfrage nach Impfungen. „Zuletzt war die Nachfrage vor allem an Wochenenden derart eingebrochen, dass sich zeitweise keine Patienten in den Einrichtungen befanden“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bayerischen Roten Kreuzes. Die wöchentliche Impfkapazität reduziere sich mit den geänderten Öffnungszeiten auf 2180 Impfungen. Dies entspreche dem aktuell gültigen Minimum nach den Vorgaben des Freistaates Bayern. Innerhalb kürzester Zeit sei das BRK jedoch in der Lage, diese Kapazität zu verdoppeln und so auf eine möglicherweise sprunghaft ansteigende Nachfrage zu reagieren.
BRK-Kreisgeschäftsführer Sebastian Schaller erläutert: „Um die riesige Nachfrage im November, Dezember und teilweise Januar zu befriedigen, haben wir viele hauptamtliche Helferinnen und Helfer mit bis 31. März befristeten Verträgen eingestellt.“ Da die Mitarbeitenden da waren, sei es bis Ende März am sinnvollsten gewesen, so viele Impfangebote wie möglich mit so langen Öffnungszeiten wie möglich anzubieten. „Beginnend mit dem April müssen wir uns jedoch neu aufstellen und uns fragen, wie groß die Impfnachfrage in den kommenden Monaten sein wird. Wir rechnen frühestens im Spätsommer oder Herbst wieder mit einer gestiegenen Nachfrage.“ Deshalb würden die Kapazitäten in Absprache mit der Stadt Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach nun bis auf das rechtlich und vertraglich notwendige Mindestmaß heruntergefahren.
Impfzentrumsleiter Martin Ströhl fügt hinzu: „Damit stehen aber auch nicht mehr die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung, um die 15 000 Bürgerinnen und Bürger, die zweifach geimpft sind, sich aber bisher noch nicht für eine Auffrischimpfung entschieden haben, kurzfristig zu impfen.“ Diese Personen werden darauf hingewiesen, dass ab 1. Oktober für einen im rechtlichen Sinne vollständigen Impfschutz drei Impfungen notwendig sein werden. „Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Mitbürger bitten, sich mit ausreichendem Vorlauf vor diesem Termin um eine Auffrischimpfung zu bemühen. In der letzten Septemberwoche auf einen Schlag 15 000 Impfungen durchzuführen, wird nicht machbar sein.“
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