Am 10. Mai 2018 kurz nach Mitternacht stürmten drei junge Asylbewerber aus Syrien in die am westlichen Amberger Stadtrand liegende Wohnung eines Landsmanns. Das Vordringen geschah überfallartig und mit klaren Forderungen: Das durch einen Auftraggeber von Oberbayern aus in Marsch gesetzte Trio sollte 200 000 Euro bei dem damals 27-Jährigen eintreiben.
Der Prozess vor einer Jugendkammer des Landgerichts offenbarte: Die Asylbewerber im Alter von 21, 22 und 24 Jahren blieben über Stunden hinweg in der Wohnung. Sie bedrohten die vierköpfige Familie ihres Opfers, wurden gewalttätig, nahmen Kleingegenstände an sich und ließen nicht locker bei der Frage, wo das vereinnahmte Geld sei. Allerdings hatten die Männer einen Fehler gemacht, als sie ihren Wagen vor der Einfahrt des Hausnachbarn abstellten. Daraufhin holte dieser die Polizei.
Festnahme in der Wohnung
Als die Beamten eintrafen und erste Nachforschungen anliefen, erschien die Ehefrau des 27-Jährigen auf dem Balkon ihrer Wohnung und flüsterte den Uniformierten etwas zu, das sich wie "Überfall" anhörte. Daraufhin änderte sich die Lage schlagartig: Verstärkung rückte an, zahlreiche Einsatzkräften drangen in die Wohnung vor und nahmen alle drei Täter fest. Vier Tage lang wurde vor der Jugendkammer verhandelt. Dabei stellte sich die Frage: Wie konnte es sein, dass die Männer einen sechsstelligen Betrag abholen sollten? Und weiter: Welche Machenschaften steckten dahinter? Durch Vernehmungen und Feststellungen war die Kripo schon im Vorfeld darauf gestoßen, dass es offenbar ein engmaschiges Netzwerk gab. Es diente dem Zweck, von Asylbewerbern Geld zu kassieren, um es dann über die Türkei nach Syrien weiterzuleiten. Weitere Frage: Woher stammten diese Summen und zu was dienten sie?
Straff strukturiertes Netzwerk
"Das Netzwerk ist allem Anschein nach straff strukturiert", hörte man in dem Prozess. Zumindest das wurde ansatzweise aufgehellt. In der Hierarchie gab es zentral für große Bereiche eingesetzte Geldeinnehmer. Eine Stufe unter ihnen operierten Leute, die für einzelne kleinere Bezirke zur Entgegennahme von Finanzmitteln zuständig waren und sie weisungsgemäß an die "Bosse" abführten. Für den Raum Amberg war dazu wohl der 27-Jährige zuständig - und blieb mutmaßlich 200 000 Euro schuldig. Worauf, wie sich damals eine Staatsanwältin ausdrückte, "das Rollkommando nach Amberg geschickt wurde".
Umfassendes Geständnis
Obgleich die Sache mit den dubiosen Geldgeschäften in der Verhandlung unstrittig war, hob der 27-Jährige die Hand zum Schwur und beeidete trotz wiederholter Belehrungen: "Ich hatte niemals etwas mit solchen Transaktionen zu tun." Unmittelbar darauf kam ein Verfahren gegen ihn in Gang, das nun in eine Verhandlung vor dem Amberger Schöffengericht mündete. Sie dauerte nur eine Stunde. Der Familienvater, unterdessen nicht mehr in Amberg wohnhaft, legte ein umfassendes Geständnis ab und ließ übersetzen: "Ich war an diesen Geschäften beteiligt." Das genügte zu einer Verurteilung wegen Meineids.
Der heute 28-Jährige bekam 18 Monate mit Bewährung, er muss 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Die Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anwalt Jürgen Mühl hatte für seinen Mandanten einen "Aussagenotstand" geltend gemacht und ein Jahr mit Bewährung verlangt. Der Angeklagte selbst sprach in seinem Schlusswort von einer "Lage der Angst", in der er sich seinerzeit befunden habe. Richterin Kathrin Rieger entgegnete ihm: "In diese Situation haben Sie sich selbst gebracht."
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Verdienst bei den Transaktionen
Was verdient jemand, der quasi als „Untereinnehmer“ Geldbeträge von seinen Landsleuten entgegen nimmt und diese Finanzmittel damit in dunkle Kanäle leitet, die über die Türkei nach Vorderasien führen? In einem Prozess vor der Jugendkammer war im Vorjahr angeklungen, der 27-Jährige sei mit zehn Prozent an den Einnahmen beteiligt gewesen. In seiner Verhandlung wegen Meineids sagte der Vater dreier Kinder jetzt: „Pro 100 Euro habe ich 80 Cent bekommen“. In Nebensätzen beschrieb der Mann die Transaktionen so: „Diese Art von Überweisungen ist kostengünstiger als bei Instituten wie Western Union“.
Zu dem Sinn und Zweck des sich offenbar über ganz Deutschland erstreckenden Netzwerks machte er keine Ausführungen. Im Ohr blieb allerdings ein Satz seines Verteidigers Jürgen Mühl: „Er hätte sich in der damaligen Verhandlung bei wahrheitsgemäßer Beantwortung aller Fragen größeren Gefahren ausgesetzt.“ Die seinerzeit in die Wohnung vorgedrungenen Asylbewerber waren relativ milde davongekommen: Sie erhielten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Ahndungen beantragt.













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