Der 59-jährige Angeklagte nahm die Entscheidung des Schwurgerichts regungslos zur Kenntnis. Das Gericht hat ihn eben zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er seine schlafende Ehefrau in Mordabsicht getötet hatte. Der Täter ließ seinen Anwalt Gunther Haberl signalisieren, er werde das Urteil akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft verlangt.
"Sie haben heimtückisch gehandelt und die Wehrlosigkeit Ihrer Frau ausgenutzt", unterstrich die Vorsitzende Richterin Roswitha Stöber in der Urteilbegründung und ergänzte, damit sei der Tatbestand eines Mords erfüllt. Im Regelfall müsse der Täter dafür lebenslang ins Gefängnis. "Doch hier hatten wir einen ungewöhnlichen Fall vor uns."
Danach wurde zusammengefasst, was sich in dem Haus an der Schwandorfer Lindenstraße abgespielt hat. Die Richterin beschrieb eine Depression beim Opfer, die plötzlich auftrat. Sie erwähnte, dass die 65-Jährige zwei Hirninfarkte erlitten hatte und danach ein Pflegefall war. Dadurch habe sich ihr Ehemann zunehmend überfordert gefühlt. "Wir glauben ihm das", hob Roswitha Stöber hervor und ließ erkennen, dass der Arbeiter zudem wusste: "Er hätte selber zu einer Schulteroperation ins Krankenhaus gemusst, der Mietvertrag war außerdem gekündigt."
Eine neue Wohnung zu finden, sei dem Mann nicht gelungen, obwohl er sich ehrlich darum bemühte. In dieser Lage habe der Angeklagte den Tötungsplan gefasst und ihn am 21. Februar 2018 gegen 21.30 Uhr umgesetzt. "Sie lag schlafend im Bett und konnte sich nicht wehren". Der 59-Jährige sei unter "erheblichem Alkoholeinfluss" ins Schlafzimmer gegangen und habe das Opfer erwürgt.
Auch was danach geschah, ließ die Richterin nicht unerwähnt. "Er hat versucht, sich mit 60 Tabletten das Leben zu nehmen und schrieb zwei Abschiedsbriefe an den Sohn". Auch daraus habe sich die verzweifelte Lage des Mannes entnehmen lassen. "Ein Mensch, der überfordert war, obgleich er sich anstrengte, Herr der Lage zu werden." Zur Tatzeit sei seine Steuerungsfähigkeit sicher eingeschränkt gewesen. Gleichwohl aber hieß es in der Urteilsbegründung: "Keiner hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob ein Leben noch lebenswert ist". Auch nicht in einer solchen Situation der Verzweiflung.
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