(kan) Seit 25. Mai ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. "Die bisherigen Sonderregelungen für die Presse bleiben im Wesentlichen erhalten", informiert der Deutsche Presserat.
Die Verordnung erlaube Ausnahmen für die Arbeit mit personenbezogenen Daten für journalistische Zwecke in Redaktionen. In Deutschland werden diese Ausnahmen in Landespressegesetzen und im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Einzelne Bundesländer hätten ihre Gesetze schon geändert, in neun laufen noch die parlamentarischen Beratungen (Stand 18. Mai). "Die Entwürfe erhalten im Wesentlichen die bisherigen Regelungen. Neue Einschränkungen für die journalistische Arbeit sind nicht zu erwarten", heißt es seitens des Presserates.
Ein Spannungsfeld
Journalisten arbeiten mit Informationen über Personen. Dabei geht es um Namen, Fotos, Adressen und andere personenbezogene Daten. Die Daten werden recherchiert, gesammelt, in einem Artikel veröffentlicht und schließlich archiviert.
"Diese Arbeit ist nicht nur von der Pressefreiheit geschützt, sie kann auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen, über die recherchiert wird, berühren", erläutert der Presserat. Würden die im Datenschutzrecht verankerten Rechte auf Auskunft und Löschung ihrer personenbezogenen Daten uneingeschränkt gelten, würde jede journalistische Recherche sowie deren Veröffentlichung verhindert. Der Gesetzgeber habe diesen Konflikt bislang zugunsten der Meinungs- und Pressefreiheit entschieden und im alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Ausnahmen für die Arbeit mit personenbezogenen Daten für journalistische Zwecke definiert, die in den Landespressegesetzen stehen. Keine Ausnahmen gab es bei den Regelungen zu Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Unverfälschbarkeit der Daten, die Redaktionen durch technische und organisatorische Vorkehrungen gewährleisten müssen. Der Pressekodex enthält seit 2001 weitere Regeln für den Datenschutz in Redaktionen. Der Presserat ist anstelle von staatlichen Aufsichtsbehörden für die Beachtung dieser Regelungen zuständig. Er prüft seither Beschwerden über Redaktionen in einem eigenen Datenschutz-Ausschuss.
Auf Daten angewiesen
"Der Presserat und seine Trägerverbände setzen sich weiterhin in den Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass die bisherigen gesetzlichen Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutzes in den Redaktionen gewahrt bleiben", heißt in einer Erklärung. Denn die Presse leiste mit ihrer gesellschaftlichen und verfassungsrechtlich garantierten Funktion "einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Demokratie". Bei der Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Aufgaben sei sie zwingend auf die Verwendung personenbezogener Daten angewiesen. "Eine strenge Anwendung des Datenschutzes würde die journalistische Arbeit einschränken", gibt der Presserat zu bedenken.
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