13.12.2021 - 17:18 Uhr

Antworten auf Leserfragen: Skifahren, Physiotherapeuten und Tschechien

Was ist mit der Impfpflicht für Physiotherapeuten, und was hat es mit der Herdenimmunität auf sich? Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern.

Ein Skifahrer wartet vor einem Lift. In Bayern gilt 2G in Skilifts und Seilbahnen. Ausnahmen gibt es für ungeimpfte minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Symbolbild: Patrick Seeger
Ein Skifahrer wartet vor einem Lift. In Bayern gilt 2G in Skilifts und Seilbahnen. Ausnahmen gibt es für ungeimpfte minderjährige Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.

Schafft auch Bayern die Testpflicht für dreimal Geimpfte ab?

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern soll an diesem Dienstag über ein bundeseinheitliches Ende der Corona-Testpflicht für dreimal Geimpfte beraten. Für den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek ist es medizinisch sinnvoll, wenn für dreifach Geimpfte die Testpflicht bei den 2G-plus-Regeln wegfällt. Aber noch ist dies nicht beschlossen.

Dürfen ungeimpfte Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren ohne Impfung im Skilift mitfahren?

In bayerischen Seilbahnen und Skiliften gilt 2G, schreibt der ADAC. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es laut dem bayerischen Innenministerium für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten. Allerdings ist bislang geplant, dass die Ausnahme für 12- bis 17-Jährige Ende des Jahres auslaufen soll. Kinder unter 12 Jahren sind von 2G ausgenommen.

Wann ist in Deutschland die Herdenimmunität erreicht?

Wie viele Menschen geimpft sein müssen, damit Herdenimmunität erreicht ist, ist je nach Krankheit verschieden. Laut dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller greift dieser zum Beispiel bei Masern erst ab einer Durchimpfungsrate von etwa 95 Prozent. Bei Diphtherie werde der Gemeinschaftsschutz schon ab rund 80 Prozent erreicht.

Generell gilt: Je höher die Übertragungswahrscheinlichkeit eines Erregers, um so höher muss auch die Immunität in der Bevölkerung sein. Das gilt auch für Sars-CoV-2. Im Juli hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in Modellrechnungen gezeigt, dass erst dann ein Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung entsteht, wenn mehr als 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen sowie mehr als 90 Prozent der Personen ab dem Alter von 60 Jahren geimpft sind. Dann könnte die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 beziehungsweise 50 Fällen pro 100.000 Personen gehalten werden. Das Modell wurde für die Delta-Variante berechnet. Steigt die Übertragungswahrscheinlichkeit von Sars-CoV-2, müsse auch damit gerechnet werden, dass eine höhere Immunität in der Bevölkerung erforderlich wird.

Was ist der Gemeinschaftsschutz?

Der Gemeinschaftsschutz (synonym: Herdenschutz oder Herdenimmunität) ist laut Bundesgesundheitsministerium der indirekte Effekt einer Impfung. Dieser tritt auf, wenn ein gewisser Anteil der Bevölkerung geimpft ist und dadurch die Übertagung eines Erregers so reduziert wird, dass auch Ungeimpfte ein niedrigeres Risiko haben, sich zu infizieren.

Müssen auch Physiotherapeuten geimpft sein?

Ja, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sehen vor, dass von der Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus sowohl Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erfasst werden, die in einer der Einrichtungen tätig sind (unter anderem Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Tageskliniken), als auch diejenigen, die in einer eigenen Praxis tätig sind oder als Angestellte in einer Praxis arbeiten. Diese Regelungen sind für alle erfassten Personen und Einrichtungen neu. Bisher gab es eine Impfpflicht weder für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten noch für andere in den genannten Einrichtungen tätigen Personen. Der Nachweis über eine Corona-Impfung muss bis zum 15. März erbracht werden.

Was gilt im kleinen Grenzverkehr bei der Wiedereinreise aus Tschechien?

Für die (Wieder)-Einreise nach Deutschland gilt folgendes: Tschechien ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis sind im kleinen Grenzverkehr (Aufenthalt im Hochrisikogebiet bis zu 24 Stunden) von der Anmeldepflicht und der Absonderungspflicht – also der Pflicht zur häusliche Quarantäne – bei der Einreise nach Deutschland ausgenommen. Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen Nachweis über die Nichtinfektion (Testnachweis) mitführen. Für Einreisen außerhalb des kleinen Grenzverkehrs gelten weitergehende Regeln.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz10.12.2021
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