München
21.11.2022 - 16:31 Uhr

Ausschüsse im Landtag – Wo die Regierung sich selbst kontrolliert

Ein Aufklärerposten für die AfD, eine sich selbst kontrollierende Regierung - die Besetzung zweier kommender Untersuchungsausschüsse sorgt im Landtag für Debatten. Rechtlich ist dabei aber alles in Ordnung.

Der bayerische Landtag hat erneut Untersuchungsausschüsse eingesetzt Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand
Der bayerische Landtag hat erneut Untersuchungsausschüsse eingesetzt

Noch sind im Landtag die neuen Untersuchungsausschüsse zur Kostenexplosion bei der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München und zum umstritten teuren Mietvertrag für das Nürnberger "Zukunftsmuseum" nicht eingesetzt, doch längst läuft eine Debatte über ihre Zusammensetzung. Beantragt wurden sie von den Oppositionsfraktionen Grüne, SPD und FDP, im Vorsitz der Gremien wird aber keine der drei Parteien vertreten sein.

Kein Gemauschel

Stattdessen wird erstmals in einem Untersuchungsausschuss der AfD ein Stellvertreterposten zustehen und im anderen Fall das Vorsitzenden-Duo allein von den Regierungsfraktionen CSU und Freien Wählern besetzt.

Hinter der Einteilung steckt weder böser Wille noch übles Gemauschel. Es geht alles mit rechten Dingen zu – auch wenn sich im zweiten Fall die Regierung praktisch selbst kontrolliert. Ursache ist die zu Beginn der Legislaturperiode mit großer Mehrheit verabschiedete Geschäftsordnung des Landtags. Nach ihr wird die Reihenfolge bei der Besetzung der Spitzen in Untersuchungsausschüssen nach der Stärke der Fraktionen festgelegt. So hatte bei den bereits eingesetzten Gremien zu den Masken-Deals und den NSU-Morden beide Male die CSU das Zugriffsrecht auf den Vorsitzenden und die Grünen auf den Stellvertreter. Im bald startenden dritten Ausschuss wird noch einmal die CSU den Vorsitz haben, die Stellvertretung geht an die AfD.

Unmut in der Opposition

Im vierten haben die Freien Wähler Anspruch auf den Chefposten, der CSU steht der Vize zu. Das stößt zumindest in Teilen der Opposition auf Unmut. "Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert des Parlaments, aber es ist stumpf, wenn es doch überwiegend von der Regierung selbst geführt wird", lässt sich der AfD-Abgeordnete Uli Henkel zitieren. Er plädiert für eine gesetzliche Regelung, wonach Regierungsfraktionen grundsätzlich höchstens den Vize eines solchen Gremiums stellen dürfen. Für die aktuellen Fälle käme eine solche Änderung aber zu spät.

Von Brunn appelliert

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn will am Verteilungsmechanismus festhalten, erhofft sich von CSU und Freien Wählern aber "die Größe", zumindest einen der beiden Posten "der demokratischen Opposition freiwillig zu überlassen" – sprich unter Ausschluss der AfD. Nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen wäre das aber wohl problematisch. Die Freien Wähler sehen ohnehin keinen Handlungsbedarf. Die Regularien für die Besetzung der Landtagsgremien seien zu Beginn der Legislaturperiode auf der Grundlage des Wahlergebnisses festgelegt worden, betont Fraktionsgeschäftsführer Fabian Mehring. "Die Regierungsfraktionen krallen sich also nichts, die Verteilung ist Ausfluss des Wahlergebnisses." So sehen das auch die Grünen. Entscheidend sei, dass in den Untersuchungsausschüssen eine ordentliche Aufklärungsarbeit geleistet werde, wofür nicht nur die Vorsitzenden, sondern alle Mitglieder Verantwortung trügen, erklärt Fraktionschef Ludwig Hartmann.

Info:

Untersuchungsausschüsse im Bayerischen Landtag

  • Untersuchungsausschüsse werden vom Landtag eingesetzt.
  • Die Zustimmung von 20 Prozent der Abgeordneten reicht für die Einsetzung. Auch im Gremium reichen 20 Prozent, um Beweisanträge zu stellen.
  • Untersuchungsausschüsse ermitteln ähnlich einer Staatsanwaltschaft. Dafür sind die Bestimmungen der Strafprozessordnung anwendbar.
  • Der Ausschuss hat das Recht auf Aktenvorlage gegenüber Regierung, Behörden und Gerichten.
 
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