In Bayern sind die Vorbereitungen für die ab dem Jahr 2025 greifende Neuberechnung der Grundsteuer auf Wohngrundstücke und -einheiten angelaufen. Betroffen davon sind mehr als sechs Millionen Objekte. Alleinige Berechnungsgrundlage sind nach dem vom Landtag mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und FDP beschlossenen Gesetz die Fläche von Grund und Boden sowie die Größe von Wohneinheiten – unabhängig von deren Lage und tatsächlichen Wert.
Bayern hat sich damit für das "Flächenmodell" entschieden, das sich vom "Wertmodell" des Bundes unterscheidet. Die Neufassung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die auf mehr als 50 Jahre alten Daten beruhende bisherige Berechnungsgrundlage für unwirksam erklärt hatte.
Regelmäßige Erhöhung entfällt
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) lobte das bayerische Modell als "Musterbeispiel an Entbürokratisierung". Die Festsetzung der neuen Steuer basiere auf wenigen Daten und müsse nur einmal erfolgen. Zudem werde durch den Verzicht auf ein wertabhängiges Modell eine regelmäßige Steuererhöhung für die Eigentümer vermieden.
"Die Grundsteuer ist keine Vermögensteuer und auch kein Instrument, um sozialen Ausgleich zu schaffen", erklärte Füracker. Sie diene allein dazu, den mit der Immobilie verbundenen Infrastrukturaufwand einer Kommune auszugleichen. Dieser wachse mit der Fläche einer Immobilie, nicht mit deren Wert.
Die bayerischen Kommunen erlösen derzeit rund 1,9 Milliarden Euro mit der Grundsteuer. Dies soll auch nach der Reform so bleiben. Füracker appellierte deshalb an die Kommunen, bei der Festsetzung des für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Hebesatzes auf Aufkommensneutralität zu achten. Für Immobilienbesitzer kann es durch die Neuberechnung im Einzelfall dennoch zu höheren, aber auch zu niedrigeren Steuern kommen. Unabhängig von der Regelbesteuerung können Kommunen zudem abgesenkte Hebesätze zum Beispiel beim sozialen Wohnungsbau beschließen.
Grüne vermissen sozialen Ausgleich
Während CSU, Freie Wähler und FDP die neue bayerische Grundsteuer als "verlässlich, berechenbar und juristisch unangreifbar" sowie "einfach und transparent" lobten, kam Kritik aus der Opposition. Das gewählte Flächenmodell erfülle nur den Zweck der Einnahmeerzielung, schaffe aber keinen sozialen Ausgleich und lasse jede Lenkungswirkung zur Vermeidung von Flächenfraß vermissen, urteilte Tim Pargent (Grüne). Es sei ungerecht und möglicherweise auch verfassungswidrig, wenn für eine Stadtvilla genauso viel gezahlt werden müsse wie für ein baufälliges Haus am Stadtrand. Zudem fehlten Anreize zur Mobilisierung von Bauland.
Harald Güller (SPD) warnte vor einer Mehrbelastung für Mieter vor allem in schlechten Wohnlagen, während Villenbesitzer entlastet würden. Damit werde die "soziale Schieflage im Land verschärft". Die AfD forderte die komplette Abschaffung der Grundsteuer. Die Ausfälle der Kommunen könnten mit einer Beteiligung an der Umsatzsteuer kompensiert werden, meinte Uli Henkel (AfD).
Was müssen Grundstücks- und Wohnungseigentümer tun?
- Zur Berechnung der neuen Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 erhoben wird, müssen alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer in Bayern im kommenden Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben.
- Die Grundsteuererklärung ist digital über das Steuerportal "Elster", aber auch in Papierform möglich.
- Erhebungsstichtag ist der 1. Januar 2022. Die Meldefrist läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022. Die erforderlichen Daten können – soweit sie den Eigentümern nicht vorliegen – kostenlos über das Liegenschaftskataster abgerufen werden.
- Informationen zur Erklärung samt ausführlicher Ausfüllanleitung des Formulars erhalten die Eigentümer im zweiten Quartal 2022 in einem Schreiben der Finanzverwaltung.
- Weitere Einzelheiten werden auf der Website grundsteuer.bayern.de im Internet veröffentlicht.
- Zudem will das Ministerium eine Telefon-Hotline einrichten.
- Nach Feststellung der individuellen Messbeträge und des kommunalen Hebesatzes werden die neuen Grundsteuerbescheide ab 2024 zugestellt. (jum)
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