04.07.2019 - 15:15 Uhr

Bayerischer Landtag: Kennzeichenerfassung an Grenzen gestrichen

Die Staatsregierung hat die gesetzlichen Regelungen für die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung durch die Polizei an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG) angepasst.

In einem von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Landtag überwiesenen Gesetzentwurf wird die Erlaubnis zur Kennzeichenerfassung an Grenzübergängen gestrichen, da dies in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fällt. Strenger gefasst wurden die Datenschutz- und Dokumentationsregeln, präziser definiert die Einsatzstandorte für die Kennzeichen-Scanner. Sie dürfen nur noch an Autobahnen, Bundesstraßen sowie als Europastraßen gekennzeichneten Strecken stehen.

Herrmann betonte, das BVG habe die Rechtmäßigkeit der automatischen Kennzeichenerfassung als "unverzichtbares Fahndungsmittel" der Polizei in seinem Urteil "weitestgehend bestätigt". Die Korrekturen beträfen nur kleine Einzelpunkte. Dank der Erfassung hätten im vergangenen Jahr unter anderem 229 gestohlene Fahrzeuge sichergestellt werden können, zudem sei eine Serie von Einbrüchen aufgeklärt worden. Bayern verfügt derzeit über 22 stationäre und sechs mobile Anlagen zur Kennzeichenerfassung. Pro Monat werden rund 8,5 Millionen Kennzeichen überprüft, dabei gibt es im Durchschnitt etwa 850 Fahndungstreffer. Nicht-Treffer werden sofort gelöscht. Trotz der Neuerung sah Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze nicht alle Bedenken ausgeräumt: Die Erfassung bliebe auch bei der verfassungsrechtlich umstrittenen "drohenden Gefahr" möglich, die Begründung für die Zulassung im Einzelfall sei unkonkret. Christian Flisek (SPD) bezeichnete Kennzeichenerfassung zwar als wichtiges Fahndungsinstrument der Polizei, bemängelte aber das Fehlen verlässlicher Eingriffsschwellen. Damit segle das Gesetz immer noch "hart am Rande der Verfassungswidrigkeit". Dagegen betonte Alfred Grob (CSU), der von Herrmann vorgelegte Gesetzentwurf setze die Vorgaben des BVG eins zu eins um.

Die Landtagsabgeordneten debattierten in zweiter Lesung über Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Änderung des Bestattungsgesetzes. "Wir werden eine Lösung finden für die sarglose Bestattung und sie dann dem Landtag vorstellen", kündigte der CSU-Abgeordnete Max Gibis an. Zwar wurden die Entwürfe erneut von der Regierungsmehrheit abgelehnt. An der Abschaffung der Sargpflicht wird bereits gearbeitet.

 
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