Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat den Entwurf der Staatsregierung für ein bayerisches Grundsteuergesetz in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass ab 2025 die Abgabe für Immobilienbesitzer weiter unabhängig vom Wert des Objekts erhoben wird. "Das Flächenmodell ist gut für Besitzer, Vermieter, Mieter und Kommunen", erklärte Füracker.
Keine versteckte Vermögenssteuer
Es werde damit eine Substanzbesteuerung ausgeschlossen, eine "versteckte Vermögenssteuer" auf Immobilienbesitz werde es in Bayern nicht geben. Für die Kommunen soll das Modell aufkommensneutral sein, unter den Steuerpflichtigen werde es aber durch die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Neuberechnung der Grundlagen Gewinner und Verlierer geben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen ihr Gemeindegebiet in verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Hebesätzen aufteilen können. Damit könne der Wert der jeweiligen Wohnlagen berücksichtigt werden, erläuterte Füracker.
Änderungsantrag der CSU-Fraktion
Der CSU-Abgeordnete Josef Zellmeier kündigte einen Änderungsantrag seiner Fraktion an, der den Kommunen die Anwendung einer Härtefallprüfung erlaubt, sollte es im Einzelfall zu einer stark steigenden Steuerlast kommen.
Die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung brachliegenden Baulandes ermöglicht das Gesetz nicht. Dagegen hatte sich der Koalitionspartner Freie Wähler gesperrt.
AfD und FDP dafür, Kritik von der SPD
Während AfD und FDP die Pläne im Grundsatz begrüßten, kam von Grünen und SPD heftige Kritik. Die Vorlage sei "hochgradig ungerecht, unökologisch und ohne steuerpolitische Lenkungswirkung", fasste Tim Pargent (Grüne) die Vorbehalte zusammen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Villa im Stadtzentrum nach den selben Kriterien besteuert werde wie ein baufälliges Haus am Stadtrand.
Die pauschale Besteuerung nach der Fläche sei weder spekulationshemmend noch berücksichtige sie Wertsteigerungen von Immobilien. Harald Güller (SPD) sagte, das Modell der Staatsregierung bedeute eine "Umverteilung von unten nach oben". Der Entwurf ignoriere den Grundsatz der Steuerpolitik, wonach Steuern nach der individuellen Leistungsfähigkeit erhoben würden.













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