Die Staatsregierung hat eine Vereinfachung und Beschleunigung des Baus von Mobilfunkmasten in Bayern auf den Weg gebracht. Mit einer Änderung der Bauordnung, welcher der Landtag noch zustimmen muss, soll künftig im Außenbereich von Gemeinden der Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung komplett entfallen. Bisher beträgt er 40 Prozent der Mastenhöhe, also 20 Meter bei einer 50 Meter hohen Anlage. Zudem wird die Höhe für genehmigungsfreie Anlagen auf 15 Meter im Innenbereich von Gemeinden und 20 Meter im Außenbereich angehoben. Unabhängig von ihrer Höhe brauchen auch temporär aufgestellte Masten keine Genehmigung mehr, wenn sie für maximal 24 Monate eine Versorgungslücke schließen.
Bauminister Christian Bernreiter (CSU) erklärte nach einer Sitzung des Ministerrats, der rasche flächendeckende Versorgung ganz Bayerns sei „essenziell für den Wirtschaftsstandort sowie für die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen“. Man setze deshalb auf den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur. Dazu beitragen soll künftig auch, dass genehmigungspflichtige Anlagen automatisch als erlaubt gelten, wenn von der zuständigen Behörde binnen sechs Monaten nach Antragsstellung kein negativer Bescheid erlassen wird. Bernreiter betonte, dass die Neuerungen keine Abstriche bei Brandschutz und Standsicherheit der Anlagen bedeuteten.
Eine Fortsetzung des bayerischen Mastenförderprogramms kündigte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) an. Es unterstützt Kommunen bei Planung und Errichtung von Sendeanlagen in Regionen, in denen die Mobilfunkbetreiber wegen fehlender Wirtschaftlichkeit auf den Ausbau der Infrastruktur verzichten. Gefahr drohe nun jedoch seitens der EU. Diese plane, die Förderregeln so zu verschärfen, dass für die Anbieter die Nutzung der kommunalen Masten unattraktiv werde.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.