Nach dem Tötungsdelikt an einer 50-jährigen Mitarbeiterin eines Blumenladens in der Innenstadt von Lichtenfels, nahmen Ermittler am Freitag, 24. März, einen 17 Jahre alten dringend Tatverdächtigen fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg erging am Samstag gegen den jungen Mann ein Untersuchungshaftbefehl.
Passanten entdeckten laut Mitteilung der Polizei die getötete 50-Jährige Mitarbeiterin am 10. März gegen 21 Uhr im Blumengeschäft in der Bamberger Straße. Wie sich bei einer Obduktion herausstellte, starb die Frau aufgrund Gewalteinwirkung. Einzelheiten zu den Verletzungen macht die Polizei derzeit "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht.
Soko wertet Spuren aus
Nachdem der Leichnam entdeckt worden war, nahmen Spurensicherer und kriminalpolizeiliche Ermittler ihre Arbeit auf. Eine Sonderkommission, die sich aus Beamten verschiedener oberfränkischer Polizeidienststellen zusammensetzt, wertet derzeit die gesicherten Spuren in Zusammenarbeit mit der Rechtsmedizin aus.
Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung
Aufgrund mehrerer Zeugenaufrufe in den Medien haben sich viele Personen gemeldet, die als wichtige Zeugen gesucht wurden. Zudem gingen mehrere Hinweise ein, die von den Kriminalbeamten überprüft werden.
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Bei den Ermittlungen geriet ein 17 Jahre alter Mann aus Lichtenfels in den Fokus der Sonderkommission. Polizeibeamte nahmen ihn am Freitagmittag im Lichtenfelser Stadtgebiet vorläufig fest. Nachdem sich der Verdacht gegen den 17-Jährigen erhärtet hatte, führten ihn die Kriminalbeamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Samstag einem Ermittlungsrichter vor, der Untersuchungshaftbefehl erließ. Anschließend wurde der Jugendliche in eine entsprechende Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Soko laufen weiter.
Warnung vor kursierenden Gerüchten und Falschmeldungen
Die Polizei betont: "Bei dem jetzt Festgenommenen handelt es sich entgegen anderslautenden Gerüchten in den sozialen Medien um keinen Zuwanderer". Weitere Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen und zum Tatverdächtigen teilen Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit im Hinblick auf das jugendliche Alter des Beschuldigten und um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden nicht mit.
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