Bayern
20.12.2021 - 16:12 Uhr

2G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden in Bayern

Was ist täglicher Bedarf und was nicht - und wann gelten somit 2G-Regeln? Ein Gericht in Bayern entscheidet nun: Spielzeug gehört dazu.

In Bayern fällt die 2G-Regel für den Spielzeughandel. Bild: Moritz Frankenberg/dpa
In Bayern fällt die 2G-Regel für den Spielzeughandel.

Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden.

Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen wurden Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Wie der Verwaltungsgerichtshof am Montag mitteilte, hatte der Inhaber eines Spielwarengeschäfts einen Eilantrag hiergegen gestellt. Die Richter lehnten den Eilantrag als unzulässig ab - aber nur, weil der Kläger gar nicht betroffen sei.

Denn die Staatsregierung hatte als Ausnahmen von der 2G-Regel einerseits Läden der eindeutig notwendigen Grundversorgung wie Lebensmittelgeschäfte und Apotheken aufgezählt - andererseits aber auch Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe, die eindeutig nicht zur täglich notwendigen Grundversorgung gehören. Für Kinder aber hätten Spielzeugläden - zumal in der Weihnachtszeit - mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte, erklärten die Richterinnen und Richter nun. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen.

Der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) in Köln begrüßte die Entscheidung und forderte ein Ende von 2G im Einzelhandel in ganz Deutschland. Weitere Spielwarenhändler in anderen Bundesländern prüften jetzt, ebenfalls Klage einzureichen. 2G und Lockdowns im Einzelhandel seien „ein Irrweg“, sagte BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. Händler würden aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit benachteiligt. So erwirtschafteten etwa Spielwarenhändler im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.

Deutschland und die Welt20.12.2021
 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Und wieder wird der angebliche Lockdown für Ungeimpfte löchriger. Was ein wirklicher Lockdown ist, hat die Staatsregierung in der ersten und 2. / 3. Welle praktiziert. Das sollte der Maßstab für eine erfolgreiche Zurückdrängung des Corona-Virus sein, nicht die von irgendwelchen Interessenvertretern geschriebenen Wunschzettel. Der Nutzen für die jetzt nicht mehr unter 2G fallenden Geschäfte dürfte eh nahezu Null sein, dasdie Impfverweigerer sicher schon längst andere Wege gefunden haben.

20.12.2021
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