Bayern
14.01.2022 - 10:51 Uhr

Wer in Bayern als geboostert gilt

2G in der Gastronomie, aber 2Gplus bei Kulturveranstaltungen: Eine Auffrischungsimpfung (Booster) befreit bei 2Gplus meist von der Testpflicht. Diese Personen gelten in Bayern als geboostert.

Eine Auffrischungsimpfung (Booster) befreit bei 2Gplus meist von der Testpflicht. Bild: Wolfgang Kumm/dpa
Eine Auffrischungsimpfung (Booster) befreit bei 2Gplus meist von der Testpflicht.

In Restaurants und Cafés gilt in Bayern 2G, für Kultur-, Freizeit- und Sportangebote in Innenräumen gilt 2Gplus: Hier müssen auch Genesene und vollständig Geimpfte einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Menschen mit Auffrischungsimpfung - Geboosterte.

Diese Impfkombinationen gelten in Bayern als geboostert. (Quelle: Bayerische Staatsregierung) Grafik: Marco Meier
Diese Impfkombinationen gelten in Bayern als geboostert. (Quelle: Bayerische Staatsregierung)

Seit 12.01.2022 sind somit in Bayern mehr Menschen von der Testpflicht befreit. Diese Personen gelten als geboostert. Ein Überblick:

  • Geimpft-geimpft-geimpft: Gilt sofort nach der Booster-Spritze als geboostert.
  • Geimpft-geimpft-genesen: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, gilt als geboostert.
  • Genesen-geimpft-geimpft: Personen gelten sofort nach der zweiten Spritze als geboostert.
  • Geimpft-genesen-geimpft: Personen gelten als geboostert falls die Infektion mindestens vier Wochen nach der ersten Spritze und danach die zweite Impfung war.
  • Geimpft mit Johnson & Johnson: Als geboostert gelten Personen die zuerst eine Impfung mit Johnson & Johnson und dann zwei weitere Spritzen mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna/Biontech) erhalten haben.

(Stand 12. Januar 2022)

Amberg12.01.2022
 
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