Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs vorsätzlich beeinträchtigt und dadurch den Tod eines Menschen verursacht, soll demnach mit einer Haftstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Das fordern die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die Tat wäre damit als Verbrechen eingestuft. Die gleiche Regelung soll auch für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gelten, also etwa für die Zerstörung von Anlagen oder Fahrzeugen.
Die beiden Länder wollen damit Unstimmigkeiten im Strafgesetzbuch beseitigen. So werde derzeit in manchen Fällen eine fahrlässige Schädigung der Gesundheit von Menschen härter bestraft als fahrlässige Taten, die Tote zur Folge haben. Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung, die dazu Stellung nehmen kann und ihn dann zur Entscheidung an den Bundestag weiterleitet.















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