Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Tests.
Corona-Regeln in Bayern



















Das Hü und Hott bei der Frage "ab wann sind geboosterte Personen vom Test bei 2G plus befreit?" ist mal wieder so richtig typisch deutsche Corona-Politik - Hin und her, vor und zurück ohne sich über die Folgen oder die wissenschaftlichen Fakten Gedanken zu machen. Anfang Dezember wurde einer geboosterten Person die Testpflicht unmittelbar nach der dritten Spritze erlassen. Dann kam Anfang Dezember 2021 die Ministerpräsidenten-Konferenz. Da waren es auf einmal 14 Tage Wartezeit. Grund: die immulogischen Vorgänge im Körper sind natürlich nicht unmittelbar nach der Gabe der Spritze abgeschlossen. Eine wissenschaftlich sinnvolle Entscheidung. Jetzt wieder die Rolle rückwärts: obwohl das Immunsystem des Körpers auf die dritte Spritze noch gar nicht reagiert hat, ist kein Test mehr notwendig. Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es im menschlichen Immunsystem keinen Unterschied zwischen dem Zeitpunkt wo ich das Impfzentrum oder die Arztpraxis für die Boosterung betrete und dem Moment, wo ich nach dem Erhalt der dritten Impfung verlasse.
Was soll das ganze also? Steigerung der Impfquoten? Wenn man das wirklich will, wäre mehr 2G plus sinnvoll. Aber das scheut die bayrische Staatsregierung ja.
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