Bayern
02.05.2022 - 11:10 Uhr

Corona-Lockerungen in Bayern: Keine Test- und Maskenpflicht mehr in Schulen und Kitas

Corona-Basisschutzmaßnahmen – die gelten noch bis zum 28. Mai. Dennoch ist der Monat Mai auch voll von Lockerungen, vor allem in Schulen und Kitas. Hier entfällt unter anderem die Test- und Maskenpflicht.

Kinder müssen ab sofort keine Maske mehr tragen – weder in Schulen noch in Kitas. Bild: Gabi Schönberger
Kinder müssen ab sofort keine Maske mehr tragen – weder in Schulen noch in Kitas.

In Schulen und Kindertagesstätten müssen Kinder ab sofort keine Maske mehr tragen. Auch entfällt die Testpflicht. Das teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit. Die 3G-Regelung ist somit vom Tisch – nicht nur für die Kinder, sondern auch für Erzieher und Eltern, die ihre Kinder abholen. Grund ist der Rückgang der Infektionszahlen. Allerdings empfiehlt das Kultusministerium, Kinder und Jugendliche dennoch regelmäßig zu testen, vor allem bei auftretenden Symptomen. Auch sollen Schüler vor allem in Gängen, Treppenhäusern und Pausenhallen freiwillig eine Maske tragen. Klassenräume sollen alle 20 bis 45 Minuten gelüftet werden und der Abstand zu anderen Personen müsse eingehalten werden, heißt es. Corona positive Kinder und Jugendliche müssen weiterhin zuhause bleiben.

Das gilt auch für Erwachsene. Die Isolation endet frühestens nach fünf Tagen, sofern der Test negativ und die Betroffenen seit 48 Stunden symptomfrei sind. Spätestens nach Ablauf von zehn Tagen ist die Quarantäne aber zu Ende. Das bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt deshalb, nach dem Ende der Isolation mindestens fünf Tage lang eine Maske zu tragen. Wer Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, muss aber nicht in Isolation.

Bereits im April endete die Maskenpflicht in Supermärkten, Sportstätten und Kultureinrichtungen. Nur in in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Arztpraxen sind Masken und Tests Vorschrift – und auch im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin eine Maske getragen werden.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.