Bayern
29.12.2020 - 13:30 Uhr

Feuerwerksverbot auf Privatgrundstücken in Mittelfranken

In Ganz Mittelfranken gibt es an Silvester und Neujahr ein flächendeckendes Böllerverbot. Das Verbot gilt auch für private Gärten oder Balkone.

Ein flächendeckendes Böllerverbot an Silvester und Neujahr haben Kommunen in Mittelfranken beschlossen. Bild: Florian Schuh
Ein flächendeckendes Böllerverbot an Silvester und Neujahr haben Kommunen in Mittelfranken beschlossen.

Kein Feuerwerk im Garten oder auf dem Balkon: Ein flächendeckendes Böllerverbot an Silvester und Neujahr haben Kommunen in Mittelfranken beschlossen. Demnach dürfen Bürger weder in den Stadtgebieten noch in ihrem Garten oder auf dem Balkon Pyrotechnik zünden, wie die Stadt Nürnberg stellvertretend für alle mittelfränkischen Kommunen am Dienstag mitteilte. Erlaubt bleibt lediglich Kinderfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

„Hintergrund ist, dass die Belastungssituation in den Kliniken ein Ausmaß erreicht hat, das es unbedingt erfordert, feuerwerksbedingte Verletzungen zu vermeiden“, sagte ein Sprecher der Stadt Nürnberg. Weitere Patienten würden die Arbeit der stark überlasteten Krankenhäuser erschweren.

In einer Videokonferenz mit allen Oberbürgermeistern, Landräten und der Regierung von Mittelfranken habe man die Lage besprochen, erzählte der Sprecher der Stadt Nürnberg. Das Bayerische Innenministerium billigte die Allgemeinverfügung zum Böllerverbot.

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Amberg30.12.2020

Auch die schwäbische Stadt Augsburg will Knallerei auf Privatgrundstücken in der Silvesternacht verbieten. Das ansässige Verwaltungsgericht hatte aber vergangene Woche solch ein flächendeckendes Feuerwerksverbot in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Allerdings hat die Stadt am Montag Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht. Die Entscheidung soll spätestens am Mittwoch fallen.

Pressemitteilung Stadt Nürnberg

Bayerisches Innenministerium über Lockdown zu Silvester

 
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