Bayern
12.11.2020 - 16:40 Uhr

Gericht kippt Schließung von Fitnessstudios

Seit 2. November sind auch in Bayern Fitnessstudios geschlossen. Nun sagt das Bayerische Verwaltungsgericht: Stark eingeschränkter Betrieb muss möglich bleiben.

Ein rot-weißes Flatterband ist an Fahrradtrainern befestigt, die in einem Fitnessstudio stehen. Unter bestimmten Einschränkungen dürfen Studios bald wieder öffnen. Bild: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Ein rot-weißes Flatterband ist an Fahrradtrainern befestigt, die in einem Fitnessstudio stehen. Unter bestimmten Einschränkungen dürfen Studios bald wieder öffnen.

Fitnessstudios in Bayern dürfen trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verstößt die komplette Schließung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt.

Stark eingeschränkter Betrieb möglich

Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig. Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

Eine Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeit- und Individualsports lehnten die Richter ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit diese Beschränkungen. Damit sei auch der Betrieb von Fitnessstudios nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich, so der VGH. Gegen den Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Oberpfalz25.05.2022
 
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