Bayern
30.04.2021 - 13:09 Uhr

Jagd während nächtlicher Ausgangssperre erlaubt

Ist die Jagd zu später Stunde trotz nächtlicher Ausgangssperre erlaubt? Die überraschende Antwort des Bayerischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Der Mond steht über einer Jagdkanzel. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild Bild: Nicolas Armer
Der Mond steht über einer Jagdkanzel. Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Die Ausübung der Jagd ist trotz nächtlicher Ausgangssperre erlaubt. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigte dies am Freitag auf Nachfrage. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre sei ein Ausnahmegrund.

Damit werde eine „effektive Bejagung“ von Rehböcken und Schmalrehen sowie von Schwarzwild sichergestellt, so die Begründung in einem Schreiben des Ministeriums. Auch die Versorgung von verletztem Wild sei ein Grund, während der nächtlichen Ausgangssperre, die Wohnung verlassen zu dürfen.

Das Jagen und Arbeiten im Jagdrevier ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person zulässig. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 dürfen maximal fünf Personen aus dem eigenen Hausstand und von einem weiteren Hausstands teilnehmen. Bei der Gesamtzahl ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

OnetzPlus
Michelfeld bei Auerbach23.04.2021

12. BayIfSMV

Bayerischer Jagdverband

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.